Rücksendung möglich?
Ich habe vor 8 Tagen eine gebrauchte Tasche auf Depop gekauft für 220€. Auf den Fotos sah die von Zustand her sehr gut aus: Stoff löste sich nicht auf, auch innen sah alles fein aus.
Heute ist das Paket endlich angekommen und leider musste ich feststellen, dass die Tasche doch nicht in einem so guten Zustand ist, wie sie mir verkauft wurde: der Stoff hinten löst sich auf, das Leder innen am Reißverschluss ist eingerissen, das Etikett innen ist beschädigt und außerdem riecht die Tasche total nach Zigarette.
Ich fühle mich irgendwie hintergangen, da ich letztendlich 220€ bezahlt habe für eine Tasche, die angeblich in einem exzellenten Zustand sein sollte.
Auf der Seite der Person, die mir die Tasche verkauft hat steht, dass sie keine Rücksendungen annimmt.
Was soll ich jetzt tun? Die Tasche möchte ich auf jeden Fall wieder zurückschicken.
LG
3 Antworten
Wenn die Beschreibung stark vom tatsächlichen Zustand der Tasche abweicht, kann es sich um Betrug handeln. Dann müsste der Verkäufer natürlich die Tasche zurück nehmen und das Geld erstatten.
Man kann das auch anzeigen, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.
Wenn man die Beschreibung hat und die Tasche, kann man daraus schon Schlüsse ziehen.
Du kannst schließen, was auch immer du möchtest. Betrug wird es dadurch nicht.
Okay. Vielen Dank dir!
Und - was stand in der Verkaufsanzeige der Verkäuferin?
Sie hat kein Rückgaberecht angeboten, ergo wirst Du jetzt mit der Geschichte leben müssen
Es geht darum, dass mir das Produkt als „in einem Exzellenten Zustand“ verkauft wurde, dass Produkt es aber nicht ist.
Und wenn du Ware bekommen hast, die nicht der Beschreibung entsprach, sieht es so aus: https://www.trustedshops.de/blog/gebrauchtwaren-online-das-gilt-beim-kauf-von-gebrauchter-ware-im-internet/
"Hinfällig wird der Haftungsausschluss dann, wenn Sie dem Verkäufer nachweisen können, dass er einen Mangel „arglistig verschwiegen“ hat (§444 BGB). Zum Beispiel, wenn, er Ihnen den gebrauchten Pkw als unfallfrei verkauft, Sie nach dem Kauf aber eindeutige Hinweise feststellen, die auf eine frühere Reparatur hindeuten. Die Crux an der Sache ist allerdings: Sie müssen dem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel bewusst verschleiert hat, wenn Sie eine Rückerstattung oder eine Kaufpreisnachlass einfordern wollen."
Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe, dann ist der Zustand "exzellent" nicht das, was du bekommen hast. Ob dir das konkret weiter hilft, kann ich dir leider nicht beantworten.
Vielen Dank 🙏
Die Tasche möchte ich auf jeden Fall wieder zurückschicken.
Das mag schon sein, nur was tust Du, wenn der (Privat-) Verkäufer sie nicht zurücknimmt?
Dann müsstest Du den Rechtsweg bestreiten, dafür trittst Du in Vorlage und das bei völlig ungewissem Ausgang.
Die hier?
Nein, eine andere Tasche.
Also Betrug dürfte schwer zu beweisen sein. Aber auch ohne muss die Tasche selbstverständlich der Beschreibung entsprechen.