Brauche Hilfe wegen angeblichem Warenbetrug

8 Antworten

Das Strafverfahren wegen Warenbetrug wird eingestellt, da es dem erforderlichen Vorsatz mangelt. Da sollte man kooperieren und bei der Polizei genau diese Aussage zu Protokoll geben.

Die zivilrecfhtliche Forderung der Käuferin dringt durch, wenn der Zustand bei Übergabe nicht makellos war - dies hast du zugesichert und konntest es auch nicht ausschliessen.

Nach Weigerung kann die Käuferin ihre Ansprüche nunmehr anwaltlich vertreten stellen und vor Gericht durchsetzen - um 40 EUR plus zweimal Porto vorläufig noch zu behalten, zahlst du dann 400+X EUR sofort :-(

Auch wenn du dir keiner Schuld bewußt bist: Wer für etwa 10 EUR Verlust an Portokosten ein deartiges Prozesskostenrisiko eingeht, hat zu viel Geld und/oder Gottvertrauen: Manchmal gibt eben der Klügere nach, auch wenn er dananch der Dumme ist, nur um mit viel Glück Recht zu behalten :-O

Ist das Urlaubsgeld oder die Miete unnütz an Anwälte und die Gerichtskasse verschleudert, kann man sich mit dem Urteilsspruch nämlich nichts kaufen :-O

G imager761

Nun, dass die Polizei Dich anruft, ist schon mal ominös. Du hast Fotos gemacht und Dein Freund war dabei, beim Verpacken, das ist schon mal vorsorglich. Bei der Polizei kannst Du dazu ja aussagen, Du brauchst Dich aber nicht selbst belasten. Nun vermute ich mal, dass da ein schlechter Trick der Käuferin dahinter steckt.

Ehrlich währt am Längsten!

Zunächst mal sollte man solche Abwicklungen versuchen, korrekt über die Bühne zu bekommen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, Betrüger gibt es auf beiden Seiten.

Da Du diese Tasche ja beiebay eingestellt hast, liegt ja auch ein Foto vor und dies würde ich auch bei der Polizei vorlegen. Vorlange von der Käuferin Beweisfotos wie und wo die Beschädigungen sein sollen. Dann nehme Dein Foto und vergleiche.

Bei der Polizei kannst Du auch Deinen Kumpel als Zeugen angeben sowie auf Deine reine Weste (keine Vorstrafen) verweisen, ebenfalls, dass Du bisher Deine ebay Abwicklungen ehrlich und sauber ausgeführt hast. Mache Deine Angaben zur Person und dass die Ware ohne Beschädigungen und gut verpackt zum Versand gingen. Ansonsten keine weiteren Angaben! Aussage verweigern ist negativ!!!

Es gibt u.U. bei der Polizei die Möglichkeit, festzustellen, wer die Beschädigungen vorgenommen hat.

Passieren wird Dir nicht viel, zumal hier Aussage gegen Aussage steht und der Warenwert als Begatelle ein- bzw. abgestuft wird. Das Verfahren wird deshalb nicht zugelassen.

Trotzdem viel Glück für Dich!

Du hast ja deinen Freund als Zeugen, dass die Tasche in Ordnungsgemäßem zustand war. Er wird dir ja mit sicherheit nicht in den Rücken fallen, also am besten aussage machen und (natürlich) immer ganz objektiv bei der Wahrheit bleiben, erst wenn es vor Gericht kommen soll würde ich eine Anwalt Konsultieren.

Wichtig wäre es, deinen Anzeigentext zu kennen.

Aber bei einem Warenwert von bis zu 50 Euro ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch ,das da nix draus wird.

Zur Vorladung bei der Polizei ist es wichtig zu wissen, dass du der NICHT nachkommen musst!

ein kurzer anruf, Aktenzeichen nennen, und "Ich möchte mich zu der SDache nicht äußern!"

Die Rechtslage ist so, da bei Geringwertigen Sachen, da Verfahren eingestellt wird, sofern der Anzeiger nicht auf Verfolgung besteht! ABER: Das wird dann erstmal für DEN teuer!

Aber wie geschriben: Man müsste Anzeigetext und eventuell Bild kennen, um dir 100% deienr Sorgen zu nehmen. So kann man dir nur 50% nehmen