Brauche Hilfe wegen angeblichem Warenbetrug

8 Antworten

Das Strafverfahren wegen Warenbetrug wird eingestellt, da es dem erforderlichen Vorsatz mangelt. Da sollte man kooperieren und bei der Polizei genau diese Aussage zu Protokoll geben.

Die zivilrecfhtliche Forderung der Käuferin dringt durch, wenn der Zustand bei Übergabe nicht makellos war - dies hast du zugesichert und konntest es auch nicht ausschliessen.

Nach Weigerung kann die Käuferin ihre Ansprüche nunmehr anwaltlich vertreten stellen und vor Gericht durchsetzen - um 40 EUR plus zweimal Porto vorläufig noch zu behalten, zahlst du dann 400+X EUR sofort :-(

Auch wenn du dir keiner Schuld bewußt bist: Wer für etwa 10 EUR Verlust an Portokosten ein deartiges Prozesskostenrisiko eingeht, hat zu viel Geld und/oder Gottvertrauen: Manchmal gibt eben der Klügere nach, auch wenn er dananch der Dumme ist, nur um mit viel Glück Recht zu behalten :-O

Ist das Urlaubsgeld oder die Miete unnütz an Anwälte und die Gerichtskasse verschleudert, kann man sich mit dem Urteilsspruch nämlich nichts kaufen :-O

G imager761

Was heißt das jetzt genau?

Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann kann sie zivilrechtlich gegen mich klagen? Wie läuft das dann ab? Muss sie mich dafür nochmal bei der Polizei anzeigen?

Kenn mich da leider gar nicht aus. :/

@memories84

Die Käuferin hat neben und unabhängig Ihrer Strafanzeige einen zivilrechtlichen Anspruch, wegen eines Sachmangels von eurem Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis einschl. beider Versandkosten zurückzufordern.

Diesen Anspruch auf Rücknahme und Erstattung hat sie bereits gestellt, kann ihn nunmehr auf deine Kosten auch anwaltlich vertreten geltend machen und vor Gericht beantragen, dich dazu zu verurteilen. Damit hat die Polizei oder Staatsanwaltschaft nichts zu tun noch erfolgt eine Verfolgung der Käuferrechte aus Vertrag von Amts wegen.

Andererseits kann sie mit einer Strafanzeige erreichen, dass nicht nur die bereits stattgefundene Rechtsverletzungen eines Vermögensschadens geahndet wird, sondern insbes. künftige Rechtsverletzungen (auch anderen gegenüber) verhindert werden. Manche bescheiden sich da mit einer negativen Bewertung, andere zeigen das an. Dies verfolgt der Staat aus öffentlichem Interesse, da er seine Bürger vor Rechtsverletzungen schützen möchte.

Vlt. wird der Unterschied von Straf- und Zivilrecht an einen anderen Beispiel deutlicher: Wenn du betrunken mit deinem Auto ein Verkehrsschild umfährst, musst du einerseites natürlich den entstandenen Schaden ersetzen. Andererseits wird dein Fehlverhalten bestraft, damit das möglichst nicht mehr vorkommt - bevor schlimmeres passiert.

Das setzt allerdings eine Verletzung eines existierenden Rechtsguts voraus: Das Gesetz sieht bei (Eingehungs-)Betrug aber nun einmal Absicht vor, die Käuferin übers Ohr zu hauen. Und die ist eben nicht gegeben, nur weil man über den Zustand "Neu - ohne Etikett" unterschiedlicher Meinung ist :-)

Im Ergebnis würde ich zunächst diese Meinungsverschiedenheit über den Zustand, der keinesfalls vorsätzlich erfolgte, zu Protokoll geben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Strafanzeige dann von der Staataanwaltschaft eingestellt.

Und (vorher) der Verkäuferin schreiben, dass du bedauerst, dass die Tasche nicht den Erwartungen entspricht, sie auf deine Kosten zurückerbittest um die Reklamation prüfen zu können und für den Fall, dass es denn deine angebotenen Tasche wäre und du und eine Zeuge tatsächlich leichte Gebrauchsspuren übersehen hätten, selbstverstäbdlich Kaufpreis und beide Versandkosten erstattest. Dieses Schreiben würde ich zur Polizei dann mitnehmen, was deiner Sache unbedingt nützt :-O

Das grottenhäßliche Teil kannst du dann immer noch mit Detailfotos und als "Gebraucht" erneut einstellen - damit verlierst du lediglich zweimal Portokosten und etwas Gewinn beim Neuverkauf - aber weitaus weniger als durch einem streitigen Prozess :-O

Viel Erfolg :-)

G imager761

@imager761

Vielen Dank du hast mir sehr weiter geholfen.

Werde ihr jetzt heute nochmal schreiben und dann Nachmittags zur Polizei gehen und meine Aussage machen.

Ich seh ja dann was daraus wird.

Was heißt das jetzt genau?

Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann kann sie zivilrechtlich gegen mich klagen? Wie läuft das dann ab? Muss sie mich dafür nochmal bei der Polizei anzeigen?

Kenn mich da leider gar nicht aus. :/

Nun, dass die Polizei Dich anruft, ist schon mal ominös. Du hast Fotos gemacht und Dein Freund war dabei, beim Verpacken, das ist schon mal vorsorglich. Bei der Polizei kannst Du dazu ja aussagen, Du brauchst Dich aber nicht selbst belasten. Nun vermute ich mal, dass da ein schlechter Trick der Käuferin dahinter steckt.

Ich kann mich ja nichtmal selbst belasten, da ich mir meiner Meinung nach nichts zu Schulden komme hab lassen.

Doch das kann schon sein, ich bin vor kurzem erst umgezogen und hab mich noch nicht umgemeldet. (Hab ich natürlich heut vormittag gleich erledigt) Deshalb hatten sie noch keine neue Adresse von mir.

Und ich hab heute bei der zuständigen Polizeidienststelle angerufen und den Termin von heute auf morgen verschoben und da wusste man Bescheid.

Ehrlich währt am Längsten!

Zunächst mal sollte man solche Abwicklungen versuchen, korrekt über die Bühne zu bekommen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, Betrüger gibt es auf beiden Seiten.

Da Du diese Tasche ja beiebay eingestellt hast, liegt ja auch ein Foto vor und dies würde ich auch bei der Polizei vorlegen. Vorlange von der Käuferin Beweisfotos wie und wo die Beschädigungen sein sollen. Dann nehme Dein Foto und vergleiche.

Bei der Polizei kannst Du auch Deinen Kumpel als Zeugen angeben sowie auf Deine reine Weste (keine Vorstrafen) verweisen, ebenfalls, dass Du bisher Deine ebay Abwicklungen ehrlich und sauber ausgeführt hast. Mache Deine Angaben zur Person und dass die Ware ohne Beschädigungen und gut verpackt zum Versand gingen. Ansonsten keine weiteren Angaben! Aussage verweigern ist negativ!!!

Es gibt u.U. bei der Polizei die Möglichkeit, festzustellen, wer die Beschädigungen vorgenommen hat.

Passieren wird Dir nicht viel, zumal hier Aussage gegen Aussage steht und der Warenwert als Begatelle ein- bzw. abgestuft wird. Das Verfahren wird deshalb nicht zugelassen.

Trotzdem viel Glück für Dich!

Danke für deine ausführliche Antwort.

Ich habe zwei Fotos reingestellt wo die Tasche im ganzen zu sehen ist. Aber keine Detailaufnahmen von irgendetwas,

Also ist es eher wahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird?

@memories84

Das Strafverfahren ja, zivilrefchtlich kann und wird die Käuferin den Rechtsweg beschreiten, wenn du dich weiterhin stur stellst.

@imager761

Ich habe der Dame heute geschrieben, ob sie eine Telefonnummer für mich hat wo ich sie erreiche.. Weil ich es mit ihr klären wollte. Es kam dann nur eine Nachricht mit: Wenn du mir etwas mitteilen möchtest, dann tu dies bitte per E-Mail.

Hab dann keine E-Mail mehr geschrieben, damit sie das nicht gegen mich verwenden kann.

Was könnte ich jetzt noch machen?

@memories84

Sieh meinen zweiten Kommentar oben, vorletzter Absatz.

G imager761

Du hast ja deinen Freund als Zeugen, dass die Tasche in Ordnungsgemäßem zustand war. Er wird dir ja mit sicherheit nicht in den Rücken fallen, also am besten aussage machen und (natürlich) immer ganz objektiv bei der Wahrheit bleiben, erst wenn es vor Gericht kommen soll würde ich eine Anwalt Konsultieren.

Was ist, wenn ich vor Gericht verliere? Dann muss ich alle Gerichtskosten + meine und ihre Anwaltskosten übernehmen oder? Das treibt mich ja in den Ruin -.-

Ja natürlich hab ich ihn als Zeuge, aber zählt er überhaupt? Ich meine da wir ja in einer Beziehung zu einander stehen und die behaupten könnten, dass er mir nur hilft, weil er mein Freund ist?

@memories84

Da hst du in beiden Fällen vollkommen Recht :-)

Wichtig wäre es, deinen Anzeigentext zu kennen.

Aber bei einem Warenwert von bis zu 50 Euro ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch ,das da nix draus wird.

Zur Vorladung bei der Polizei ist es wichtig zu wissen, dass du der NICHT nachkommen musst!

ein kurzer anruf, Aktenzeichen nennen, und "Ich möchte mich zu der SDache nicht äußern!"

Die Rechtslage ist so, da bei Geringwertigen Sachen, da Verfahren eingestellt wird, sofern der Anzeiger nicht auf Verfolgung besteht! ABER: Das wird dann erstmal für DEN teuer!

Aber wie geschriben: Man müsste Anzeigetext und eventuell Bild kennen, um dir 100% deienr Sorgen zu nehmen. So kann man dir nur 50% nehmen

Zur Vorladung bei der Polizei ist es wichtig zu wissen, dass du der NICHT nachkommen musst!

Stimmt schon. Nur warum sollte man die Staatsanwaltschaft mit Zwangsaussage auf den Plan rufen, wenn der Vorwurf mit einer Aussage bei der Polizei vom Tisch kommt? Ohne Vorsatz der Vermögensschädigung kein Betrug - aus die Maus, der rest ist Zivilrecht :-)

Die Rechtslage ist so, da bei Geringwertigen Sachen, da Verfahren eingestellt wird, sofern der Anzeiger nicht auf Verfolgung besteht! ABER: Das wird dann erstmal für DEN teuer!

Unsinn. Die Kosten einer Strafanzeige fallen der Staatskasse zur Last und sind für den Anzeigensteller kostenfrei. Und über die Einstellung des Verfahrens entscheidet der Staatsanwalt nach dem Gesichtspunkt öffentlichen Interesses, nicht nach dem Wert der Sache :-O

@imager761

Und wie stehen da meine Chancen? Hat das ein öffentliches Interesse?

Ach ist das alles kompliziert und das wegen so ner beschissenen Tasche -.- Naja ne Lehre is es mir, dass ich in Zukunft antworte, falls es Probleme gibt.

@memories84

Nein, ebend, da hat kein öffentliches Interesse.

die Kosten der Strafanzeige trägt ide öffentliche KAsse, da ist korrekt, aber wenn an meien Atnwort richtig kiest: NCOHMAL Bei Beträgen unter 50 Euro wird eine Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentliceh Interesse grundsätzlich eignestellt. Das wird nur weiterverfolgt, wenn der Anzeiger darauf besteht, und DANN geht das auf seine Kosten! Das hatte ich aber eigentlich verständlich gecshrieben, oder?

Selbstverständlich spelt der Wert einer Sache auch eine Rolle!!!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertige_Sache

@TardosMors
die Kosten der Strafanzeige trägt ide öffentliche KAsse, da ist korrekt,

Dann wäre erster dein Irrtum also geklärt :-)

NCOHMAL Bei Beträgen unter 50 Euro wird eine Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentliceh Interesse grundsätzlich eignestellt.

Kommen wir zu dem Irrtum: Tatsächlich wird die Staatsanwaltschaft dazu überhaupt keine Gelegenheit haben: Die Strafanzeige scheitert bereits, da keine Rechtsgutverletzung vorliegt :-O

Ein (Eingehungs-)Betrug setzt vielmehr zwingend voraus, "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ..." (§ 263 StGB).

Im Übrigen bin ich nicht deiner Auffassung, dass man sich der Polizei gegenüber derart unkooperativ geben sollte, wenn man sich keiner Schuld bewußt ist, sondern zur Aufklärung eines Sachverhaltes beitragen sollte. Meinthalben (anwaltlich) begleitet.

Ich fände es besser, wenn man zielführend kommentiert und die Fragestellerin nicht mit unbedeutenden Sachverhalten verwirrt - bist du da anderer Meinung?