kann ich trotz Geldstrafe der Staatsanwaltschaft ins Ausland?

6 Antworten

kommt auf die Auflagen an die man hat - bei Geldstrafen weiß ich leider nicht Bescheid, bei Bewährungsstrafen muss man das mit dem Bewährungshelfer abklären bzw. sich abmelden

Da Du lediglich eine Geldstrafe erhalten hast, kannst Du natürlich, wenn kein Ausreiseverbot aus irgendwelchen mir zur Zeit undefinierbaren Gründen (ich hab keinen Einblick in die staatsanwaltliche Anordnung oder anderer weiterer Beschlüsse) besteht, auch ins Ausland reisen, um Deine Geschäftsbeziehungen dort zu pflegen. Die Geldstrafe kannst Du auch über einen Dauerauftrag von Deiner Bank erledigen lassen, so Du vorher mit der Justiz eine Ratenververinbarung getroffen hast, abgesehen von der Möglichkeit eines Einspruchs innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des staatsanwaltlichen Beschlusses, den Du jedoch, wie ich dies erkenne, kaum wahrgenommen hast.

Wenn nur die Geldstrafe und keine weiteren Anordnungen besteht/en, liebe Grüße und viel Erfolg bei Deinen Unternehmungen im Ausland, wie auch gute Reise.

Nein, wenn kein Haftbefehl gegen dich besteht.

Solange kein Haftbefehl vorliegt kannst du ausreisen und du immer deinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bist.

Probleme kann es nur geben, wenn Du auf der Fahndungsliste stehst. Ist ein Haftbefehl gegen Dich ergangen? Wenn Du alles so gemacht hast wie Dir auferlegt wird das sicher nicht der Fall sein. Dann ist die Ausreise kein Problem.