Rotblitzer unter einer Sekunde?

2 Antworten

Hallo bellaboy,

das Rotlicht der Lichtzeichenanlage war weniger als eine Sekunde Rot.

Diesbezüglich kommt auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:

Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

Der A Verstoß hat nur folgen für Dich, wenn Du Dich noch in der Probezeit befinden würdest. Dann würde

  • Deine Probezeit um zwei Jahre verlängern und
  • Du müsstest an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen

Übrigens, währe die Rotlichtphase länger als eine Sekunde Rot, würde der Tatvorwurf wie folgt lautet:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Schöne Grüße
TheGrow

bellaboy 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:08

Danke für die reichliche Information, jetzt bin ich erleichtert :)

TheGrow  23.06.2017, 05:19
@bellaboy

War aber ein knappes Ding. Währe die Rotlichtphase nur 0,14 Sekunden länger Rot gewesen, wären 200 Euro Bußgeld plus 28,50 Euro fällig und was viel gravierender währe, dass dann auch ein einmonatiges Fahrverbot fällig währe

Hallo, es wäre sehr hilfreich wenn du den präzisen Text aus deinem Bescheid entweder korrekt abschreiben oder besser gleich abfotografieren würdest. Dann könnte man den gesamten Zusammenhang besser verstehen.

Grundsätzlich ist es nach meinem Wissen für die Strafbemessung entscheidend ob die Ampel länger oder kürzer als 1 Sekunde rot war, als sie überfahren wurde. Dann spielen noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle.

Schau doch einfach mal hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Ich wurde nur ein einziges Mal an einer roten Ampel geblitzt. Allerdings standen dort zwei Blitzer direkt hintereinander die beide in kurzem Abstand geblitzt haben. Ich habe jedoch nie ein Ticket bekommen und das ist mittlerweile etliche Jahre her.

bellaboy 
Fragesteller
 23.06.2017, 04:42

Ich kann leider kein Bild mehr anhängen. Das es entscheidend ist, ob die Ampel unter oder über einer Sekunde rot war ist mir klar. Ich bin nur nicht im Klaren ob die angegebene Rotzeit der Ampel von "000,87" über einer Sekunde ist oder unter. 

Der folgende Text im bescheid lautet: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, vorwerfbare Rotzeit: 000,87."

GOTTdesZORNS  23.06.2017, 04:53
@bellaboy

Dann ist es so zu verstehen dass die Ampel 0,87 Sekunden lang rot war, also knapp unter einer Sekunde.