Ampelblitzer hat geblitzt, obwohl ich nur über die weiße Haltelinie gerollt bin? Was für Straf

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, "über die Haltelinie gerollt" bedeutet, daß diese nicht zur gänze mit dem Fahrzeug überquert wurde. Dann passiert gar nichts.

Ansonsten kommt es auf das Einfahren in den Kreuzungsbereich an. Entscheidend ist hier das Eindringen - egal wie weit - in den querenden Fahrstreifen. (Klar, warum.) Fahrverbot gibt's, wenn die Wechsellichtzeichenanlage (vulgo: Ampel) eine Sekunde und länger Rot angezeigt hat. Bußgeld und Punkte auch darunter.

Jetzt erst mal keine Sorgen machen. Manchmal wird der Blitz auch durch andere Fahrzeuge ausgelöst. Man täuscht sich da leicht. Ansonsten, wenn der Anhörungsbogen kommen sollte, entsprechend vortragen, bzw. durch Rechtsanwalt vortragen lassen.

gab es noch nen zweiten blitzer an der ampel? oft wird man 1x geblitzt beim überqueren der linie und dann noch mal auf der mitte der kreuzung. dann könnte man es schon nachvollziehen. ansonsten: stand jemand hinter dir an der ampel? dann könnte man es auf dem foto evtl sehen, daß du nur gerollt bist. die zeit ist ja auch ermittelbar, wie lange nach rot-werden das war, daran könnte man dann auch erkennen, daß es nur ein versehen und ein rollen war. mit RA bist du auf jeden fall am besten beraten! jedenfalls zuerst mal bescheid abwarten & dann ggfs foto anfordern!