Roller gegen Roller getauscht?

5 Antworten

Bei solchen Tauschgeschäften, wo Minderjährige beteiligt sind, ist es immer ratsam, sich die schriftliche Genehmigung der Eltern geben zu lassen. Die können bis zur Volljährigkeit jeden Kauf und Tausch widerrufen.

Verträge mit Minderjährigen sind nur schwebend wirksam.

Wenn also die Eltern des Jungen  einen Rücktausch fordern, muß dein Freund auch zurücktauschen.

Der Kauf/Tauschvertrag ist schwebend unwirksam. Die Eltern des Jüngeren können also durchaus verlangen, den Tausch rückgängig zu machen.

Ein unter 18jähriger (egal wie alt genau) ist rein rechtlich bei der Geschäftsfähigkeit einem Siebenjährigen gleichgestellt. Da kannst du dir wahrscheinlich schon vorstellen, inwieweit die Geschäftsfähigkeit da reicht. Lag keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten des unter 18jährigen vor, war der Tausch / das Geschäft unwirksam / schwebend wirksam und muss auf Verlangen rückgängig gemacht werden.


Wenn du sagst:

Da heißt es ohne Rücknahme

Dann ist es auch ohne Rücknahme.

Wenn er dir und deinem Freund droht, kannst du zur Polizei gehen.

Er kann es nur widerrufen, wenn es so abgesprochen ist.

Wenn du keinen Nachweis hast, der Vertraglich alles regelt, könnte es schwierig werden.

Gefahr:

Vielleicht hat er deinen Roller beschädigt und will deshalb seinen zurück ...

Problem:

Er ist Minderjährig ...

Einfach mal genau lesen- das Geschäft wurde mit einem Minderjährigen getätigt- ohne Zustimmung der Eltern war dies überhaupt nicht rechtswirksam.

@DerJoergi

Selber genau lesen ...

Ich habe eindeutig geschrieben: Problem: Er ist Minderjährig ...

Das deutet schon auf alles hin

@FaTech

Der erste Teil deiner Antwort ergibt aber keinen Sinn

@DerJoergi

Das soll für den normalen Handel stehen, das Problem: ... Ist dann das Wichtige