Ex-Freundin mit Ihrem Kind aus der Wohnung werfen

9 Antworten

Es ist DEINE Mietwohnung. Du stehst ja im Mietvertrag alleine drin, also darfst Du auch nach Absprache des Vermieters, das Schloss austauschen.

Hallo,

ich stimme mit der Mehrheit hier nicht überein!

Nach meiner Meinung ist zwischen Ihnen und der Kindesmutter ein Untermeitvertrag zustande gekommen. Mit dem Kind hat das alles absolut nichts zu tun.

Für das Untermietverhältnis spielt es auch nicht so sehr eine Rolle, daass die Untermieterin kein Entgelt für Miete pp. leistet. Sie hatten das ja in der Vergangenheit so hingenommen und den Vertrag dennoch aufrecht erhalten.

Aus der Nummer kommen Sie nur raus durch ordentliche Kündigung ( 4 Wochen ) und wenn sie dann nicht freiwillig auszieht, müssten Sie klagen ... Da Sie im Untermietvertrag nicht ausdrücklich ein Entgelt für Miete pp. vereinbart haben, wäre aber auch noch zu prüfen, ob Sie schlicht eine sog. Berliner Räumung vornehmen lassen dürfen. Aufgrund Vermieterpfandrechtes gelangen die Dinge des Mieters ins Eigentum des Vermieters; auf die Art wird der Möbelwagen, die Einlagerung pp. erspart. Wenn Sie aber keinen Entgeltanspruch haben, dürfte Ihnen auch kein Vermieterpfandrecht zustehen.

Man könnte höchstens mal prüfen, ob Ihnen nach Treu und Glauben oder irgendwie anders ein durchschnittliches Entgelt zusteht, seitdem die Beziehung nicht mehr besteht. In diesem wege könnte man vielleicht das Vermieterpfandrecht doch noch aktivieren.

Viele Grüsse

da du ja eh alleine im Mietvertrag stehst hat sie kein anrecht, da ist es egal wie lange ihr zusammen gelebt habt,Setze ihr eine Frist (würde aber die 3 Wochen, bis sie die eigene Wohnung hat mit einbeziehen), also so 6 Wochen wären o.k.. Du selbst kannst ihre Möbel auch in den Keller, einen anderen Raum oder auch in eine Garage stellen. Würde mir dafür jedoch Zeugen nehmen, die dann auch dafür gerade stehen, dass alles in Ordnung war und die Möbel nicht beschädigt wurden,und mach Fotos - sonst bist Du nachher noch Schuld, wenn was kaputt ist. ........lg

Hi, setze fairerweise eine schriftliche Frist von 14 Tagen (Zeugen). Dann kann sich Freundin was neues suchen oder bei Gemeinde wegen Notunterkunft vorfühlen. Kannst nach Fristablauf Schlösser wechseln, ihr Zeug im Keller verstauen (Zeugen). Und notiere alle Vorkommnisse (Datum, Uhrzeit, Zeugen) ab sofort schriftlich. Könnte allenfalls - wenn überhaupt - ein kleines rechtliches Problem geben (sie ist Untermieter aufgrund mündlicher Zusage). Es schadet sicher wenig bis nix, dem Vermieter Bescheid zu geben. Siehe auch Link. Gruß Osmond http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=187888

Du kannst sie problemlos vor die Türe setzen. Sie kann sich ja einen Anwalt nehmen, wenns ihr nicht passt.