Dienstplan - Änderungen zw. Kollegen untereinander erlaubt..?!

2 Antworten

Normalerweise kenne ich das gar nicht anders als daß der AG einer Dienstplanänderung zustimmen muss. Da hattet ihr eine gute zeitlang einen sehr kulanten AG. Daß das jetzt nicht mehr so ist, habt ihr dann wohl eurem Kollegen mit seiner Beschwerde zu verdanken. Wenn der AG das möchte müsst ihr die Änderungen wohl oder übel von ihm bestätigen lassen. Notfalls wird es eine offizielle Dienstanweisung von Seiten des AG geben, der dann Folge zu leisten ist.

das fällt unter das Direktionsrecht des AG. Er kann festlegen, wie der Plan abgearbeitet werden muss und dass er bei Tausch etc informiert werden möchte. Das ist völlig in Ordnung, denn der AG haftet ja auch als Vertragspartner gegenüber Kunden / Klienten.