Rezepte ins Internet stellen - Copyright verletzt?

13 Antworten

Soweit müsse es ja jetzt klar sein und wenn Du ein höflicher und netter Mensch bist dann setzt Du die Quelle drunter um dich nicht mit fremden Federn zu schmücken.Bei Rezept Seiten im Internet solltest Du aber auch mal in die AGB `s schauen.

LG Sikas

Das Nennen der Quelle mag als höflich angesehen sein, hilft aber juristisch überhaupt nix! Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, liegt sie vor - und wird nicht durch Benennung der Quelle aufgehoben.

@Schotenknipser

Nu rate mal warum ich auf die AGB hingewiesen habe.

Das ist überhaupt nicht verboten. Die Geschmäcker sind halt verschieden, wie überall. ;-)))

Ich will mich gar nicht groß einmischen. Für mich steht außer Frage, dass man Texte nicht einfach abschreiben darf. Man sollte wenigstens die Quelle benennen und dann kann es immer noch verboten sein. Kommt einfach auf das konkrete Werk an und hängt von den dafür geltenden Vorschriften im Urheber-, Copyright- und Verwertungsrecht ab.

Speziell Rezepte scheinen aber nicht so hart bewertet zu sein. Einfach abschreiben darf man sie bestimmt nicht aber verändert könnte das durchaus ok sein.

Ein paar praktische Erfahrungen mit Online Rezepten und Abmahnungen sind diesem Artikel aus dem Magazin c't zu entnehmen: http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html

Hier kann man nur mit einem klaren JAIN antworten...

Rezepte selber bestehen in der Regel aus einer Zutatenliste, einer Beschreibung für die Zubereitung selber und ggF einem Foto.

Auf die reine Zusammensetzung gibt es KEIN Urheberrecht. SEHR WOHL jedoch auf eine Beschreibung. Das ist - wie ein Buch auch - ein eigens verfasster Text. Gleiches gilt natürlich auch für Fotos. Wenn Du also die Beschreibung selber nochmal neu formulierst (nicht abschreibst) unterliegt das nicht dem Urheberrecht.

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/urheberrechte-bei-rezepten-299952

Du darfst keine Bilder o.ä. kopieren, aber ansonsten bestehen da keine Bedenken.

Kochrezepte sind nicht urheberrechtsfähig, deshalb kann da auch nichts verletzt werden. Kochrezepte sind letztlich "Ideen", die nicht geschützt werden können. Das ist auch gerichtlich schon oft so und noch nie anders entschieden worden. :-)

korrekt