Helikopter Fotografieren der DRF Luftrettung?

2 Antworten

Hi,

im Grunde genommen ist das Helispotting oder das Filmen von Einsatzfahrten vollkommen unproblematisch. Eine wie auch immer geartete Behinderung muss selbstverständlich ausgeschlossen sein. Auch das Veröffentlichen ist kein Problem.

Personen sind in diesem Zusammenhang lediglich "Beiwerk" (vgl. § 57 UhrG, § 23 KunstUrhG) - eine Einwilligung ist hierfür erstmal weder für die Aufnahme, noch für die Veröffentlichung notwendig.

Faustregel: wenn man die abgebildeten Personen beliebig austauschen könnte, ohne dass es die Gesamtaussage des Videos/des Bildes ändert, kann man von Beiwerk ausgehen.

Das ist bei dem angestrebten Zweck in der Regel der Fall.

LG

Hallo!

Keine Ahnung, wer dir das erzählt hat, aber das darfst du definitiv machen. Genau, wie auch viele Leute Einsatzfahrten filmen und das ins Netz stellen. Das ist öffentlicher Raum, da darfst du an sich erstmal alles filmen. Auch hochladen darfst du den Content, solange eventuell zu sehende Gesichter nicht den Hauptfokus des Videos einnehmen.

Anders sieht es natürlich bei Gaffern aus, bzw. Leute, die Opfer filmen. Aber das ist eine andere Geschichte.

LG

Natürlich bin ich kein Gaffer

@Heiko1414

Hab ich auch nie behauptet. Nur musste ich das dazuschreiben, sonst wären wieder Leute gekommen und hätten mich in dem Aspekt ergänzt.