[Miete] Kochen im Zimmer verboten?

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Zu deiner Frage: Kochen im Zimmer - Ja das kann und wird meist untersagt. Brandschutz, Feuchtigkeit, Geruch... vieles Spricht dagegen.

Du darfst nicht vergessen, dass beim Kochen sehr viel Feuchtigkeit in die Luft geht. Beim Braten fliegen Fettpartikel rum. Geruch setzt sich in den Wänden fest. Möchtest du wirklich, dass dein Nachfolger in ein Zimmer mit Schimmel und Fettschicht an den Wänden einzieht? - Wohl kaum. Vielleicht bist du einer, der das alles sauber hält, aber als Vermieter will ich mir nicht um jeden der zig Studenten einen Kopf machen....

Was die Küchenplätze angeht, so ist "wenige Plätze" eigentlich normal. Alle können nie parallel Kochen. Das ist in anderen Wohnheimen genauso. Auch in der Gemeinschaftsküche ist das Problem gegeben.

Außer: Du meinst mit "Mietbar", dass es dauerhaft gemietet wird. Sprich Student XYZ sichert sich den Bereich 3 für das Semester. Das wäre tatsächlich mal was neues.

Ich würde dir im jeden Fall raten mal mit dem Studentenwerk deiner Uni zu reden und ihnen die Situation zu schildern. Bezahltes Kochen klingt für mich irgendwie nicht nach rechten Dingen. Schließlich muss jeder Essen, da wird man ja nicht erwarten, dass es jeden Abend Instant-Nudeln gibt....

Das Ganze klingt ein wenig nach "Extra-Einkommen" seitens des Vermieters....zumindest habe ich noch in keinem Wohnheim bezahlte Kochmöglichkeiten gesehen. Waschmaschinen, ja, aber keine Küche...

Danke. Ja, ist so wie du schreibst. Ein Küchenraum kann nur von 8 Mietern gemietet werden und die Plätze reichen bei weitem nicht. Das Wohnheim gehört einem privaten Anbieter nicht zum Studentenwerk.

@sunnyhippo

Hmm privat...dann wirds blöd. Das Studentenwerk kann da wahrscheinlich nicht viel machen, dennoch könnte man dieses Thema mal bei denen Ansprechen. Schließlich wohnen wohl in diesem "Wohnheim" zahlreiche Studenten und für die ist das Studentenwerk wieder zuständig. Ob was passiert...wer weiß.

Eine andere Überlegung von mir hier ist aber, dass der private Vermieter die Zimmer dann ja auch als eine "Wohnung" vermietet. Sollte das der Fall sein, kann er dir das Kochen nicht verbieten.

https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Kochen/Kochen-in-der-Mietwohnung-was-ist-erlaubt-E1698.htm

Alles in Allem klingt die Sache aber sehr dubiös....

ich meine, dass man das Recht hat, sich immer einen Kühlschrank und eine Kochplatte mit 2 Platten ins Zimmer zu stellen und zu kochen und man muss so lüften, dass es die anderen nicht stört, wenn man kocht. Hatte ich früher auch als Studentin so gemacht in einem kleinen möblierten Zimmer. Offener Grill natürlich nicht.

Nein das darf der Vermieter nicht verbieten. Das ist ein zu großer Eingriff in das persönliche Entfaltungsrecht. Der Brandschutz, den an der Stelle viele anführen würden, ist hier kein Argument, die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ist in einer Küche nicht mehr oder weniger gegeben. Alternative wäre, wenn der Vermieter ausreichend Kochmöglichkeiten bietet.

Renick kennt nicht das Wohnheim und nicht die Gegebenheiten dort. Ob Brandschutz ein stärkeres Argument ist oder nicht, zählt nicht, sondern es gibt für das Wohnheim eine Hausordnung, die einzuhalten ist.

Angenommen, ein Brand bricht in einer solchen Einrichtung in der Küche aus und weitet sich auf das gesamte Gebäude aus, ist es etwas völlig anderes, als wenn ein Brand in einem Zimmer durch verbotenes Kochen entsteht und womöglich Bettzeug und Kleidung auch noch als Brandbeschleuniger zur Wirkung kommen.

Am Ende ist der Betreiber noch verantwortlich für die schlimmen Folgen, die ein solches Feuer haben kann, weil er nicht wirksam unterbunden hat, dass in den Zimmern gekocht wird.

Zudem gibt es noch eine Reihe anderer Gründe, die gegen das Kochen in den Zimmern sprechen:

  • Rauchmelder, die Fehlalarme verursachen, die dem Betreiber teuer zu stehen kommen können.
  • Für andere Bewohner unangenehme Gerüche, die den Frieden im Wohnheim stören
  • Fettablagerungen auf Möbeln, an Wänden und Decken, da es keine Dunstabzüge gibt
  • Nicht sachgerechte Lagerung von Lebensmitteln

usw.

Leider ist es nicht so, dass man von den typischen Bewohnern eines solchen Wohnheims immer Vernunft und Intelligenz erwarten darf.

Den evtl. schlimmen Folgen von Unvernunft und Dummheit ist von Seiten der Heimleitung vorzubeugen.

Es ist zu beachten, dass es ein privater Vermieter ist wie der FS in einem Kommentar geschrieben hat. Das macht durchaus einen Unterschied dazu, wenn es das Studentenwerk wäre.

Es ist heutzutage nun mal Standard, dass es die Möglichkeit zum Kochen geben muss. Klar kann der Vermieter vorschreiben, dass es in den Zimmern verboten ist, aber dann muss er im Gegenzug auch genug Platz dafür in einem anderen Raum zur Verfügung stellen. Dieser ist ja faktisch nicht ausreichend vorhanden. Verbot plus zu wenige Küchenplätze ist eine Benachteiligung für den Mieter, die meines Erachtens ein Gericht als nicht zumutbar ansehen würde.

Also ganz eindeutig: Das Kochen in den Zimmern darf verboten werden.

Vielleicht wollen die meisten der 66 % gar keine Kochmöglichkeit. Immerhin besteht für jeden die Möglichkeit, sich einen anderen Wohnplatz zu suchen, wenn er mit dem hier gebotenen nicht zufrieden ist.

Diejenigen, die gerne regelmäßig kochen würden, aber keinen Küchenplatz mieten konnten, könnten sich doch mit denen, die einen Platz haben, so arrangieren, dass sie diesen mitbenutzen dürfen. Studenten organisieren sich doch sonst auch immer ganz gut.

Bspw.: Mitnutzung eines Küchenplatzes gegen Kostenbeteiligung?

Sind denn die verfügbaren Küchenplätze ausgebucht, so dass du tatsächlich keine Kochmöglichkeit hättest, wenn du wolltest? Viele Studenten kochen ja tatsächlich nicht, so dass der Bedarf eventuell gar nicht so groß ist.

Zur eigentlichen Frage kenne ich leider die rechtlichen Grundlagen nicht. Bei normaler Wohnraumvermietung wäre es ziemlich sicher nicht zulässig, das Kochen zu verbieten (wobei ohnehin zu klären wäre, wie "Kochen" definiert ist), aber für Wohnheime gelten m.W. einige Sonderregeln.

Sind zu wenig Küchenplätze.

Klingt nach Abzocke durch die Hausverwaltung. Habe Schon mal etwas ähnliches erlebt, da waren es fehlende Waschmaschinensnschlüsse in den Wohnungen aber dafür überteuerte münzwaschmaschinen im keller. 6 Euro für einen ordentlichen waschgang, da weiss man dann wofür man Nebenkosten zahlt und vor

dann wäre ja schon der Waschsalon draußen billiger.