Kostenlose Veröffentlichung meiner Daten?

4 Antworten

Das müssen sie sogar. Kapitalgesellschaften unterliegen Transparenzpflichten. Das solltest du als ehemaliger Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eigentlich wissen.

Die GmbH unterliegt der Publizitätspflicht (u.a. § 325 HGB). All das, was diese Firma zusammengetragen hat, dürfte auch kostenlos im e-Bundesanzeiger zu finden sein.

Ja, dürfen sie. Warum? Weil das Handelsregister ein öffentliches, also von jedem einsehbares, Register ist. Diese "Auskunfteien" beziehen die Daten vom Handelsregister. Insofern ist es gleichgültig, wer die GmbH-Daten außer dem Handelsregister noch veröffentlicht.

Kurz: sie dürfen.

Hier sei auf ein Urteil des LG München I vom 10.09.2003, Aktenzeichen 9 O 13848/03, verwiesen. Über § 62 HRV sei durch den Gesetzgeber zugunsten des Informationsinteresses des Verkehrs gegen Geheimhaltungsinteressen eines Betroffenen eine Güterabwägung getroffen worden und es bestünden keine Ansprüche auf Unterlassung etc. aus §§ 823, 1004, 12 BGB. Das erfaßt auch die Privatadresse. Damit darf man nicht in Analogie zur (veröffentlichten) Relefonnummer gehen.

§ 62 HRV ist derweil gestrichen, aber durch andere rechtlichen Normen ersetzt worden, damit die Rechtslage unverändert.