Restschulden einer ETW ins Grundbuch eines Hauses umschreiben lassen?

4 Antworten

Eine Bank würde den mittlerweile vorhandenen Eigenanteil der ETW als Zusatz-Sicherheit für den neuen Kredit akzeptieren. Umgekehrt wird daraus nichts.

gerade weil heute die Zinsen so niedrig sind, wird die Bank auf der Vorfälligkeitsentschädigung bestehen. Sie macht ja tatsächlich einen erheblichen Verlust, wenn sie euer frei werdendes Geld neu verleihen will.

Das neue Objekt wir in keinem Fall über den beleihungsrahmen von 70-80 % hinaus beliehen.

Sogenannte 100%- Finanzierungen beruhen IMMER auf externe Nebensicherungen. Wie doppelte Gehaltsabtretung oder, wie oben, eine Zusatzsicherung durch ein anderes Objekt

Hallo Vonne22,

über einige Banken lässt sich ein sogenannter Pfandtausch (oder Objekttausch) vereinbaren. Die Grundbucheintragung auf der jetzigen Eigentumswohnung würde dann auf das neue Haus übertragen werden.

Dies wird nicht von allen Banken angeboten und hängt daher sehr stark von den internen Richtlinien und Möglichkeiten Eures derzeitigen Darlehensgebers ab.

Die Bedingungen und auch der Zinssatz, der vor 4 Jahren abgeschlossen wurde, werden dann auch in der Regel übernommen. Es wird keine Änderung oder Zinsanpassung vorgenommen. Aufgrund des derzeitig sehr niedrigen (fast historisch niedrigen) Zinsniveaus ist es unter Umständen nicht sinnvoll, den damalig abgeschlossen Zinssatz innerhalb eines Pfandtausches weiter zu führen.

Unabhängig davon seid ihr dann bei der Bankenauswahl des noch benötigten Betrags für den Hauskauf in Höhe von 250.000 Euro nicht mehr flexibel. Denn Eure jetzige Bank wird mit 150.000 Euro im Grundbuch des neuen Hauses stehen und wenige Bankpartner bieten die Möglichkeit an eine nachrangige Grundbucheintragung zu akzeptieren (da der erste Rang bereits belegt ist). Dies kann unter Umständen bedeuten, dass ihr bei der jetzigen Bank mit der Immobilienfinanzierung bleiben müsst (auch wenn ein anderes Kreditinstitut z. B. bessere Konditionen oder von Euch gewünschte Rahmenbedingungen anbietet).

Ich empfehle Euch daher durch den aktuellen Kreditgeber oder einem unabhängigen Finanzierungsvermittler prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit des Pfandtausches besteht und ob dies aufgrund des Zinssatzes wirklich rentabel ist (in Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehens).

Ich wünsche Euch alles Gute bei Euren Plänen!

LG, Meryem

Interhyp AG

Im Zuge des Hauserwerbs lassen Sie dieses Grundstück für die bestehenden Grundschuld nachverpfänden und ein weiteres Grundpfandrecht für einen evtl. höheren darlehensbedarf je nach Erfordernis zusätzlich beurkunden. Die Kosten der Nachverpfändung liegenn gegenüber den Kosten für Löschung und Neueintragung etwa bei der Hälfte der Gebühren! Soweit ist die Bank zunächst dinglich voll gesichert und kann die Eigentumswohnung im Zuge der Umschreibung aus der Mithaft für das Darlehen der Eigentumswohnung entlassen, da der Kredit nunmehr auf dem Haus abgesichert ist. Ihrer Bank schließen Sie ggfs. einen zusätzlichen Darlehensvertag über die Mehrsumme. Der Verkaufserlös Ihrer Eigentumswohnung fließt dann nicht an die Bank zur Tilgung des Darlehens, sondern an den Hausverkäufer zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich der Kaufpreisforderung. Die Darlehenssumme aus dem evtl. erforderlichen neuen Darlehen fließt ebenfalls zum Ausgleich der Kaufpreisforderung an den Hausverkäufer.

Mit der Durchführung der erforderlichen Änderungen in den Grundbüchern auf Antrag des Notars beim Grundbuchamt wird dann der Käufer Ihrer Eigentumswohnung zum lastenfreien Besitzer der erworbenen Wohnung, soweit der nicht seine Bank dort eintragen läßt und Sie haben ein Haus, auf dem die Grundpfandrechte zur Absicherung des Altdarlehens und des Neudarlehens ruhen. Die Frage der Vorfälligkeitsentschädigung für den Altkredit ist damit aus der Welt.

Die Materie ist klugen Bankern und jedem Notar bestens vertraut, auch wenn dies zunächst einmal etwas Kompliziert klingen mag.

Es ist die beste Art, sich vor zu hohen Beurkundungsgebühren und Vorfällgikeitsentschädigungen zu schützen.

Falls Sie noch Fragen dazu haben, sende ich Ihnen vorsorglich einen Kontakt!

Mit diesem Austausch der Sicherheit muss eure finanzierende Bank (kann im übrigen ja für das Haus dann nur die gleiche sein, wie es für die Wohnung war, denn keine Bank geht gern oder freiwillig in den zweiten Rang) einverstanden sein.

Also mit der Bank besprechen. Dort liegt die Entscheidungsgewalt.