Garagenverkauf bei durch Bank finanziertem Reihenhaus

6 Antworten

Theoretisch könntest du die Garage auch einfach so verkaufen. Nur wird dir diese niemand abkaufen, solange sie noch mit einem Grundpfandrecht belastet ist. Die Bank muss also eine Teilfreigabe erteilen, was sie vermutlich erst nach Eingang des Kaufpreises tun wird.

Natürlich geht dies nur in Absprache mit der Bank. Ist der Stellplatz auch im Grundbuch eingetragen, benötigst Du hier sogar die Hilfe eines Notars. Denn nur er kann (später) eine Änderung des Eigentümers im Grundbuch veranlassen. Natürlich wird der Notar dann auch einen entsprechenden Kaufvertrag ausarbeiten und den Verkauf abwickeln - ist leider in Deutschland Pflicht (Formvorschrift).

Zwei Fragen dazu: Wenn der Stellplatz ein eigenes Grundbuch hat, kannst Du selbst nachschauen, ob darin eine Belastung Deiner Bank eingetragen ist. Ist kein Eintrag vorhanden, dann kannst Du frei verkaufen. Ist ein Eintrag vorhanden, brauchst Du die Freigabe der Bank.

Ist Stellplatz und Haus ein Grundbuch, dann brauchst Du auf jeden Fall die Zustimmung Deiner Bank. In der Regel wird so einem Wunsch nach Freigabe aber nachgegangen, wenn das übrige Eigentum in der Sicherheit für die Bank ausreichend ist.

Bislang alles stochern im Nebel. Um die Frage richtig zu beantworten fehlen Angaben zum Sachverhalt. Ist das Reihenhaus Alleineigentum oder Wohnungseigentum ? Steht das Parkhaus auf dem gleichen Flurstück ? Steht der Stellplatz auf dem Grundbuchblatt auf dem das Reihenhaus steht und ist es unter der gleichen Nummer gebucht ? Besteht das Recht an einem bestimmten Stellplatz oder besteht nur ein Anteil (Bruchteil) an den Parkhausgrundstück ?

das muss die bank erlauben, aber die frage ist, ob sie es erlaubt.