Eigentumswohnung wieder verkaufen, obwohl nur Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorhanden
Darf ich meine Eigentumswohnung, welche ich im Sommer erwarb, schon wieder verkaufen, obwohl ich nur die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, aber noch nicht den endgültigen Eintrag habe? Durch Todesfall in der Familie habe ich jetzt 2 ETW, möchte 1 Wohnung verkaufen. Bei der 2. Wohnung bin ich nur zu 50 % Eigentümer, da vom Nachlassgericht erst Erbschein und ebenfalls Grundbucheintrag erfolgen muß, glaube ich nicht, dass ich diese 2. Wohnung jetzt schon verkaufen darf.
3 Antworten
Hallo Macarena,
verkaufen kannst du sie schon, aber abgewickelt werden kann der Vertrag erst dann, wenn du als Eigentümer/in eingetragen bist (Grundsdatz der Voreintragung des Betroffenen gemäß § 39 Grundbuchordnung). Wenn du also sicherstellen willst, dass dir der Käufer nicht mehr abspringen kann, dann nichts wie los zum Notar.
Der Käufer darf zwar vorher schon bezahlen, aber er wird von keiner Bank der Welt hierfür eine Finanzierung bekommen, da die Bank in der Regel eine Sicherheit haben will, die er, solange du nicht voreingetragen bist, nicht stellen kann (es sei denn, er hat weiteren Grundbesitz).
Gruß DerBlomi
Hallo DerBlomi, deine Antwort hat mir sehr geholfen, komme damit weiter. Macarena
Um eine Eigentumswohnung zu verkaufen muß du nicht im Grundbuch eingetragen sein. Du mußt nur beweisen können das sie dir gehört und das Dritte keine Ansprüche darauf haben.
Hallo diroda, deine Antwort hat mir weiter geholfen, Danke.
Immer schön an die Spekulationssteuer denken....
Hallo Jule1205, habe schon dran gedacht. Eine großartige Wertsteigerung der ETW wird es nicht geben, eigentlich wollte ich auch nicht 2 Jahre dort selbst wohnen und dann erst verkaufen, da ich eben jetzt 2 ETW zu versorgen habe. Mit der Vermietung der Wohnung habe ich es nicht so, man weiß nie, wen man sich reinholt.
Nicht bei Selbstnutzung!!!