Eigentumswohnung wieder verkaufen, obwohl nur Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorhanden

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Hallo Macarena,

verkaufen kannst du sie schon, aber abgewickelt werden kann der Vertrag erst dann, wenn du als Eigentümer/in eingetragen bist (Grundsdatz der Voreintragung des Betroffenen gemäß § 39 Grundbuchordnung). Wenn du also sicherstellen willst, dass dir der Käufer nicht mehr abspringen kann, dann nichts wie los zum Notar.

Der Käufer darf zwar vorher schon bezahlen, aber er wird von keiner Bank der Welt hierfür eine Finanzierung bekommen, da die Bank in der Regel eine Sicherheit haben will, die er, solange du nicht voreingetragen bist, nicht stellen kann (es sei denn, er hat weiteren Grundbesitz).

Gruß DerBlomi

Hallo DerBlomi, deine Antwort hat mir sehr geholfen, komme damit weiter. Macarena

Um eine Eigentumswohnung zu verkaufen muß du nicht im Grundbuch eingetragen sein. Du mußt nur beweisen können das sie dir gehört und das Dritte keine Ansprüche darauf haben.

Hallo diroda, deine Antwort hat mir weiter geholfen, Danke.

Immer schön an die Spekulationssteuer denken....

Hallo Jule1205, habe schon dran gedacht. Eine großartige Wertsteigerung der ETW wird es nicht geben, eigentlich wollte ich auch nicht 2 Jahre dort selbst wohnen und dann erst verkaufen, da ich eben jetzt 2 ETW zu versorgen habe. Mit der Vermietung der Wohnung habe ich es nicht so, man weiß nie, wen man sich reinholt.

Nicht bei Selbstnutzung!!!