1/2 Haus kaufen ohne Teilungserklärung?

5 Antworten

Wird sehr schwer ohne Teilungserklärung. Die Risiken die damit verbunden sind, sind einfach zu hoch. Generell würde ich mir da aber professionelle Beratung holen da einfach zuviel auf dem Spiel steht. Gute Erfahrungen habe ich mit den Maklern von http://century21.de/ gemacht.

Ihr könnt den hälftigen Miteigentumsanteil abkaufen, das Eigentum würde sich aber dann auf das gesamte Grundstück und nicht nur auf die Wohnung erstrecken. Das ist also für eure Zwecke nicht empfehlenswert. Möglich ist zwar eine Vereinbarung mit dem anderen Miteigentümer zur alleinigen Nutzung der Wohnung, das wäre aber nur eine rein schuldrechtliche Vereinbarung.

Von einem Kauf ohne Teilungserklärung ist abzuraten, weil Euch dann nicht die Wohnung gehört, sondern von jedem Ziegelstein des ganzen Hauses die Hälfte.

IISophiaII 
Fragesteller
 28.10.2015, 00:25

Danke für die Antwort.

Und was ist, wenn man die Möglichkeit hat, die andere Hälfte zum Beispiel in einem Jahr zu kaufen ? Dann kann man sich die Teilungserklärung sparen ? Oder kann man ohne diese nicht kaufen ?

Herb3472  28.10.2015, 00:33

Das liegt wohl im persönlichen Ermessen, ob man sich auf sowas einlässt.

chvoyage  29.10.2015, 07:44
@Herb3472

das Portmonai offen auf dem Tisch liegen zu lassen und dann auf das WC zu gehen liegt auch im persönlichen Ermessen, nimmt aber nicht weg, dass das saublöd wäre.

Herb3472  28.10.2015, 00:38

Ohne Parifizierung kann man kein Wohnungseigentum begründen. Dann ist man halt Miteigentümer der Liegenschaft nach Bürgerlichem Recht (ungefähr so, wie wenn zwei sich ein Auto kaufen, das dann beiden gehört. Jedem gehört die Hälfte, aber teilen kann man es nicht).

Herb3472  29.10.2015, 07:49

Bei einer Miteigentümerschaft nach Bürgerlichem Recht bedarf es bei jeglicher Veränderung (Nutzung, Renovierung, Zubau, Gartenpflege und -gestaltung etc.) der Zustimmung der anderen Miteigentümer. Konflikte sind da vorprogrammiert

Hallo,

für die Belastung (Darlehn) der gekauften Wohnung wird eine Teilungserklärung und Bildung von Wohnungseigentum unerläßlich sein.

Nein, Sie können nicht ohne die Zustimmugn des anderen Miteigentümers erwerben, belasten oder veräußern. Würde einer der beiden Eigentümer insolvent, rauscht der erworbene Anteil des anderen automatisch mit in die Iinsolvenzmasse! Entweder eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ordentliche Bildung von belastbarem und veräußerlichem Wohnungseigentum herbeiführen oder die Finger von solchem "Schmarren" lassen!

chvoyage  29.10.2015, 07:42

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine bauordnungsrechtliche Erklärung und kann nicht das Grundbuchblatt ersetzen. Ohne ein im Grundbuch gebildetes eigenes Objekt mit Teilungserklärung würde ich mir damit in keinem Fall die Finger verbrennen.