Wie wird die bank im Grundbuch eingetragen?

5 Antworten

Es gibt verschiedene Arten von Grundschulden, mit oder ohne Brief, für dich selbst, für deinen Pächter oder einen anderen Dritten.Wenn du in den Neuen Bundeländern Vermieter eines Hauses aus der Gründerzeit bist, wird dir eine Wohlfahrtgesellschaft als Pächter empfohlen werden von der Bauaufsichtsbehörde. Denn solche Häuser waren als Abriß verplant. Eine wohlfahrtsgesellschaft bekommt jedoch nicht zurückzahlbare unrentablen Baukosten, sofern du eine Sicherungsgrundschuld dafür übernimmst. Wenn dein Pächter Pleite macht, ist dein Grundeigentum verloren! Denn dein Grundstückswert wurde klammheimlich als 30 % Eigenanteil des Baukredites angerechnet und der Kredit wurde getrennt von der Grundschuld. Die Grundschuld ist nichts wert gewesen für dich, denn aus den vorhandenen Höhne an Mieteinnahmen kannst du diesen notleidend gemachten Baukredit nicht abtragen! Den materiellen Vorteil bekommen Immobilienspekulanten! Das müssen Gewerbetreibende sein. Grunderwerbssteuer, Meistgebot müssen die nicht hinterlegen, die brauchen nur erklären, sie werden diese Förderwohnungen als Eigentumswohnungen teuer verkaufen.Und so wird Obdachlosigkeit geschaffen, an der du Mitschuld trägst, ohne dass du daran etwas änderen kannst. Grundschulden sollte niemand riskieren!
Mir ist es so ergangen. In der Drucksache 17/ 12469 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) kann das jeder lesen. Die Beschränkte persönliche Dienstbarkeit,Wohnungsbesetzungsrecht bestrangig in Abt.II und III gesichert war gemäß BGB § 1092 nicht pfändbar und nicht übertragbar. Darum haben die Banken sie einfach gelöscht!

Das Grundbuch hat 3 “Abteilungen”

  1. Abteilung steht der Grundstückseigentümer – also DU

  2. Abteilung stehen Lasten und Beschränkungen wie zum Beispiel eine Auflassungsvormerkung beim Kauf der Immobilie, oder Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Sanierungsvermerke.

  3. Abteilung stehen Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden.

Der Notar, den du beim Kauf der Immobilie den Vertrag protokolliert, ist zur Neutralität verpflichtet; das heißt er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Er muss dafür sorgen, dass Du die Immobilie (das Haus und Grundstück oder die Eigentumswohnung) lastenfrei erwerben kannst. Es dürfen also keine Belastungen eingetragen sein, die der Verkäufer zu vertreten hat, es sei denn sie werden vertraglich auf den Käufer übertragen. Das steht dann aber im Vertrag und der Notar muss dir das alles genau erklären und dich auf Risiken aufmerksam machen.

Die Bank die die Immobilie für dich finanziert wird als Sicherheit eine Grundschuld in das Grundbuch (Abteilung 3) eintragen lassen. Auch das wird vor dem Notar erfolgen und er muss dir alle Fragen und Risiken erklären.

Die Grundschuld dient der Bank dazu, dass du die Immobilie nicht verkaufen kannst, ohne dabei auch die Darlehen zurückzuzahlen. (Lastenfreier Verkauf!)

Du kannst im Darlehensvertrag darauf bestehen, dass die Bank das Darlehen nicht ohne deine Zustimmung an eine andere Bank verkaufen kann. Da würde ich mit der Bank darüber reden.

Welche Bank du zur Finanzierung heranziehst ist eigentlich egal. Ob Sparkasse oder Volksbank, Spardabank oder Großbank (Commerz- oder Deutsche) oder Spezialinstitut (Hypothekenbank) die Konditionen entscheiden und der Service. Viele Makler haben auch Banken an der Hand. Auch das ist OK.

In der Grundschuld unterwirfst du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung in dein gesamtes Vermögen, WENN du deinen Zahlungsverpflichtungen NICHT nachkommst. Lass dir das genau von dem Notar erklären! Das ist sein Job.

Im Normalfall wird bei Krediten zur Grundstücksfinanzierung vereinbart, dass das Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet wird, dessen Inhaber die Bank ist. Das Grundpfandrecht wird im Grundbuch eingetragen. Die dazugehörige Sicherungsabrede verhindert gerade die Fälle, dass die Bank das Grundstück zwangsversteigern lässt, obwohl du deinen vertraglichen Pflichten nachkommst.

Die Bank steht im Grundbuch immer an erster Stelle. Wenn Du immer pünktlich zahlst, was Du ja nachweisen kannst, kann die Bank Dein Haus nicht verkaufen.

jurafragen  25.08.2013, 20:36

Die Bank steht im Grundbuch immer an erster Stelle.

An erster Stelle von was?

Lichtkurier  25.08.2013, 20:39
@jurafragen

Was ist das bitte für eine Frage?

Die Bank kommt vor allen anderen Gläubigern. Sie bekommt bei Schwierigkeiten immer als erstes ihr Geld. Noch vor Handwerkern oder anderen, die ihre Titel im Grundbuch haben eintragen lassen.

jurafragen  25.08.2013, 20:41
@Lichtkurier

Was ist das bitte für eine Frage?

Eine ernst gemeinte. Denn deine Antwort kann man nur so verstehehen, dass die Bank als Eigentümerin eingetragen wird und bei Zahlungsverzug das Grundstück verkaufen kann. Beides ist falsch.

Lichtkurier  25.08.2013, 20:45
@jurafragen

Na, dann bist Du schlauer als alle Notare und Makler und Bankmitarbeiter und Grundbuchangestellten, mit denen wir es bis jetzt zu tun hatten.

Bitte bemühe für Deine Fragen Google. Ich habe nämlich keine Lust hier Nachhilfe in Sachen Grundbuch zu geben.

jurafragen  25.08.2013, 20:50
@Lichtkurier

Ich brauche da ganz bestimmt keine Nachhilfe.

BlackyGizmo  25.08.2013, 21:00
@jurafragen

Die Bank wird in dr Abteilung 3 Hypothek und Grundschulden eingetragen , meist an erster Stelle in dieser Abteilung ;)

In Abteilung eins stehst du als Eigentümer

Ronox  25.08.2013, 21:04
@BlackyGizmo

Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass die Bank den ersten Rang im Grundbuch innehat. Empfehlenswert ist es aber auf jeden Fall, falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt. In der Regel achten die Banken auch sehr genau darauf.

laura111111 
Fragesteller
 25.08.2013, 20:48

Auch wenn wir erstmals eine 10jährige Laufzeit ausmachen, und nach Ablauf der 10 Jahre muss man diesen Vertrag ja verlängern, kann aber nach Ablauf dieser 10 Jahre die Bank die Verlängerung verweigern und mein haus eventuell verkaufen, obwohl man die ganze zeit pünktlich die raten gezahlt hat?

Lichtkurier  25.08.2013, 20:52
@laura111111

Nein. Nachverhandlungen sind aber auf Grund des sich ständig verändernden Hypothekenzinses absolut die Regel. Warum sollten sie also euer Haus verkaufen wollen, wenn es nie Zahlungsschwierigkeiten gab?

jurafragen  25.08.2013, 20:54
@laura111111

Die Bank kann das Grundstück nicht verkaufen, sie kann es allenfalls versteigern lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Bank steht auch nicht "an erster Stelle im Grundbuch", sondern im ersten Rang der Abteilung 3 im Grundbuch.

Lichtkurier  25.08.2013, 20:57
@jurafragen

Na, dann ist doch alles klar!

jurafragen  25.08.2013, 20:58
@Lichtkurier

Und warum verwirrst du dann die Fragestellerin?

jurafragen  25.08.2013, 21:52
@Lichtkurier

Warum sollten sie also euer Haus verkaufen wollen

Selbst wenn sie es wollte, kann sie es nicht.

Vermutlich wird eine Grundschuld eingetragen, mit der der Kredit dann dinglich gesichert wird. Die Bank ist nicht Eigentümer des Grundstücks, kann aber die Grundschuld verkaufen.