Restaurant - was passiert wenn der Gast nicht bezahlen will?

13 Antworten

Polizei rufen oder wie sehe das dann aus? Und wenn er einfach abhaut?

ein restaurant ist ein dienstleister. d.h ich bekomme essen gegen bezahlung. bezahle ich nicht dann ist es erschleichung bzw betrug.

in solchen fällen müsst ihr die polizei rufen ihr dürft die person auch solange am gehen hindern bis die polizei eintrift. allerdings solltet ihr ihn nicht schlagen ect pp. ihr dürft ihn festhalten oder die tür versperren.

CAlbrecht  07.09.2014, 01:37

Das ist falsch. Es ist kein Betrug und auch kein Erschleichen von Leistungen. Betrug ist es nur, wenn er von Anfang an vorgehabt hat nicht zu bezahlen! Zechprelle ist keine Strafrat!

Du darfst den "Gast" festhalten bis die Polizei eintrifft um seine Personalien festzustellen. Danach kannst ihm eine Rechnung nach Hause schicken, einen Mahnbescheid zukommen lassen oder ihn gleich verklagen auf die € 2,80.

Lieber Esxalon, zunächst einmal: Also ich kann verstehen, dass du ihm ins Gesicht schlagen wolltest. Zwischen es wollen und es tun ist ein Unterschied. Wer von uns hatte nicht schonmal das Bedürfnis einem echten Arsc*loch eine rein zu hauen.

Die Antworten hier sind in der Theorie alle falsch und in der Praxis stimmen die, die dir raten, die Polizei zu rufen oder ihn festzuhalten.

Das alles hat nichts mit Straftaten zu tun. Zechprelle ist keine Straftat, einen solchen Straftatbestand gibt es nicht. In Betracht kommt einzig und allein Betrug. Dafür müsste eine Täuschung vorliegen aufgrund der DU als Wirt eine Vermögenseinbuße durch einen hervorgerufenen Irrtum erleidest. Das wäre in dem Fall im Restaurant, dass er dich über seine Bereitschaft zu zahlen täuscht, als er das Essen bestellt und du es ihm übereignest sobald du es an den Tisch bringst.

Überlegt er es sich dahingegen erst später (z.B. weil er der Meinung ist, er müsse jez nicht zahlen weil es schlechtes Essen war), dann hat er dich nicht getäuscht. Er wollte zu Anfang noch zahlen.

In diesem Fall hast du also kein Recht ihn festzunehmen nach § 127 StPO, da er keine Straftat beging. Du hast aber ein zivilrechtliches Selbsthilferecht nach § 229 BGB. Danach darfst du ihn festhalten, wenn die Gefahr besteht, dass du deine Forderung (Geld) nicht mehr eintreiben kannst (weil du ihn nicht kennst). Dein Recht ist dann aber NICHT das Geld von ihm zu bekommen, sondern lediglich die Feststellung seiner Identiät. Dafür kannst du auch hilfsweise die Polizei rufen, wenn er dir die Personalien nicht gibt oder du den Verdacht hast er belügt dich.

Erstens, Du musst ruhig bleiben und darfst keine Aggessivität aufkommen lassen, sonst bist Du fehl am Platz.. Selbstjustitz ist auch bei Zechprllerei strafbar. Zweitens, wenn ein Gast die Zeche nicht bezahlt, ist das Zechprellerei. Egal um welchen Betrag es sich handelt. Deine Mutter kann die Polizei rufen und eine Anzeige machen.

Die Mutter hat absolut souverän reagiert

Bedenke: lässt man sich auf ein großes Theater mit EINEM Gast ein, vertreibt das u.u. ein paar andere ... und vielleicht nehmen sich sogar manche ein Beispiel und hauen einfach ab ohne zu zahlen ..,der effektive 'schaden' beläuft sich ja nur auf den Preis den ihr bei der Brauerei zahlt... und für ein paar Cent lohnt das Theater nicht