Bekommt man dadurch eine Unterhaltvorschusskürzung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Einkommen von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen oder noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, bleibt von vornherein unberücksichtigt.
Bei einer Ausbildungsvergütung werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand anerkannt und pauschal 83,33 Euro als Werbungskosten abgezogen. Die Einkünfte werden sodann zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Unter Umständen kann daher zum Beispiel neben einer Ausbildungsvergütung auch noch ein teilweiser Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen. 

https://www.bmfsfj.de/blob/93500/be926c73d8e2220b6d50909933a7eacd/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf