Ausbildungswechsel (Rechte und Pflichten) Gastronomie

4 Antworten

Du kannst natürlich kündigen; dennoch empfiehlt es sich, vorher mit der IHK Kontakt aufzunehmen; hier sollte geklärt werden, was für Schwierigkeiten bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt; die IHK ist zuständig für die Überwachung der Ausbildung und wird auch moderierend tätig; ggf. kann die IHK Dich in ein anderes Unternehmen vermitteln, wo Du Deine Ausbildung weiter machen kannst.

Eine Kündigungsfrist in der Probezeit gibt es nicht (§ 22 BBiG - Berufsbildungsgesetz).

Die Antworten der Vorredner sind richtig. Ich empfehle Dir, bevor Du kündigst, einen Ausbildungsbetrieb zu suchen und dort mit "offenen Karten" zu spielen. Wenn Du einen neuen Ausbildungsplatz hast, kannst Du in der Probezeit problemlos kündigen. Die Ausbildungszeit wird sich wohl nicht verlängern.

Kündigen um den Betrieb zu wechseln, sieht das Ausbildungsgesetz nicht vor. Deshalb musst du dies mit der Handelskammer abklären. Sprich mit dem Ausbildungsbetreuer dort und lass dich beraten und eine Genehmigung für den Wechsel geben. Die können dir evtl. auch einen neuen Ausbildungsbetrieb vermitteln. Auf jeden Fall solltest du so schnell wie möglich eine neue Stelle suchen und finden und dann kündigen. Alles Gute. Inneralt der Probezeit gibt es keine Frist.

Solange du in der Probezeit bist kannst du ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen (ohne Frist) und wo anders anfangen.