Alkohol (in Flaschen) ohne Konzession?!

5 Antworten

Der Verkauf von Alkohol ist ohne Gaststättenkonzession möglich. Verkauf bedeutet in geschlossenen Flaschen. Es steht dann oft geschrieben: Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Wenn die Flaschen geöffnet werden und Deine Kunden am Stand verzehren brauchst Du eine Konzession. Das ist nicht weiter schwierig! Kostet in etwa so viel wie eine Monatsmiete (kalt). Dann darfst Du machen, was Du willst. Auch Glühwein im Winter z.B. ist dann erlaubt.

Es kam schonmal öfter vor das die vom Amt was falsches erzählt haben.

Mich wundert nur das bei dem IHK Text was anderes steht.

Also so sicher ist das nicht.

Es ist besser eine Konzession zu haben als ohne dazustehen. Braucht man ja später dann sowieso.....

Da hat die Frau vom Gewerbeamt schon Rehct!

Wenn Du dem vom Gewerbeamt nicht glaubst, warum solltest Du dann hier jemandem glauben?

Ich nehm das nochmal zurück.

In dem IHK Text steht ja "Alkohohol ausschenkt" also nix von Flaschen die Rede.