Rentenversicherung - Versicherungsverlauf - Wehrdienst

4 Antworten

Das ist anhängig vom Zeitpunkt in dem der Wehrdienst ausgeübt wurde. Mal gab es einen bestimmten Betrag, mal bekommt man für die Zeiten einen Zuschlag an Entgeltpunkten, da sich die Gesetze ständig geändert haben.

Wenn der Wehrdienst korrekt aufgeführt ist, dann ist das richtig so. Ob Entgelt dahinter oder nicht hängt wie gesagt davon ab wann diese Zeit war. Bewertet wird Sie in jedem Fall.

Hallo deebee56,

Sie schreiben:

Rentenversicherung - Versicherungsverlauf - Wehrdienst.Ist es in Ordnung, wenn zwar die Zeiten für den Grundwehrdienst (bei mir 1975-1976 12-Mon.) aufgeführt sind, dort aber keine Beträge angegeben sind? Werden da nicht Beiträge vom Staat bezahlt, nach irgendwelchen Durchschnittsrichtlinien?<

Antwort:

Sie sollten sich in jedem Fall an Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt wenden, um diese Frage verbindlich zu klären!

Aus Ihrem Versicherungsverlauf-Rentenauskunft sollte zumindest entnommen werden können, wieviele Rentenpunkte Ihnen für den besagten Zeitraum angerechnet werden!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52921/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

hallo,

grundwehrdienst sind beitragszeiten und werden bewertet, wenn sie im verlauf enthalten sind, ist das schon mal gut. du kannst bei erteilung deiner rente immer nachfragen, wie welche zeiten in welcher höhe von entgeltpunkten bewertet wurden. das macht jetzt keinen sinn...

beste grüße

dickie59

Dazu deine Rentenversicherung befragen. So ohne weiteres kann keiner eine verbindliche Aussage treffen.