Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bei Kündigung einer "Rürup-Rentenversicherung"?

13 Antworten

Hallo AGENTinDE2010,

eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden, da es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt.

Damit du in der Rürup-Rente  von den steuerlichen Vorteilen profitieren kannst, muss die Versicherung folgende staatliche Voraussetzungen erfüllen:
- Es darf ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung ab Vollendung des 62.Lebensjahres erfolgen (bei Vertragsabschluss vor 2012 muss das 60. Lebensjahr vollendet sein)
- Die Versicherung darf weder vererbt noch übertragen oder gekündigt werden
- Die Versicherungsleistung muss an den Versicherungsnehmer gehen
- Bei der Zahlung der Beiträge zum Aufbau der Altersvorsorge muss der Beitragszahler die gleich Person wie der Versicherungsnehmer und die abgesicherte Person sein

Wenn du den Vertrag aus einer finanziellen Notlage heraus kündigen möchtest, gibt es zumindest die Möglichkeit die monatliche Belastung zu reduzieren. Du kannst entweder den Beitrag herabsetzen oder für eine unbestimmte Zeit ganz aussetzen. Der Vertrag wird dann während diese Zeit mit reduzierten Leistungen weitergeführt.

Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team

Nein, die Beiträge bekommst du nicht zurück. Die „Rüruprente“ funktioniert wie die gesetzliche Rente, nur eben auf privatwirtschaftlicher Basis. Beiträge die eingezahlt werden, bleiben im Topf. Wenn du vor der Rente stirbst und alleine lebst, erhalten deine Erben kein Geld aus dieser Versicherung außer du besitzt eine gekoppelte Beitragsrückgewährpolice, die jedoch wieder extra Beitrag kostet. Ansonsten wird der vertrag im Todesfall gehandhabt, wie die gesetzliche Rente, also es gibt Witwen und Waisenrente, welche sich aus dem eingezahlten Guthaben berechnen.

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Kündigst du den Rürüp bzw. die Basisrente, so wird sie in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Außerdem ist die Basisrente weder kapitalisierbar, noch vererbbar, noch übertragbar, nicht verpfändbar und nicht veräußerbar. Also, wenn du über den Abschluss eines Rürups nachdenkst, würd ich mir das sehr genau überlegen. Meine Meinung nach ist das mehr ein Steuersparmodell als eine Alternative zur privaten Rentenversicherung oder Riester

Die Rückzahlung der eingezahlten Beiträgen bei Küdigung eines Altersvorsorgevertrages ist nur dann möglich, wenn grobe Beratungsfehler im Zeitpunkt des Abschlusses vorgebracht und der Vertrag mithin sozusagen rückabgewickelt werden kann. Dies ist ein spannendes Unterfangen, wie sich denken läßt, weil die Versicherer sich eben nicht so gern wieder vom schon mal als fest eingesackt gewähnten Gelde trennen wollen. Sie werden also kommen mit: Verlieren des Steuervorteils, Abzug aller möglichen Kosten, die da durchaus auch berechtigterweise in Ansatz zu bringen sind (Abschlußkosten, Risikozuschlag für Leistungseintritt vor Vertragsablauf/nämlich ohne die Beiträge bis zum Ende auch einzuzahlen, Verwaltungsgebühren). Das geht ganz schön in die Summe, wie du erfahren wirst, wenn du dir einfach mal telefonisch (ist dein Recht) den gegenwärtigen Rückkaufswert des Vertrages benennen läßt und diesen Betrag mit der Summe bereits hier eingezahlter Beträge vergleichst. Dann hast du dich jedenfalls "armgespart" und dein Gesichtsausdruck wird sich schnell verfärben. Deshalb ist es eben so wichtig, daß vor Abschluß solcher Verträge ordentlich - soll heißen bei gründlicher allumfassender Beratung - auch bedacht wurde. Zeigen sich hier nun gravierende Abweichungen (die sich dann auch ggf. beweisen ließen), so ist Rückabwicklung des Vertrages angesagt und auch möglich. Wenn Rürup-Vertrag, dann war dieser aber gewiß in einer Periode deiner selbständigen Arbeit anempfohlen worden. Liegen also die Gründe des Abschlusses bei dir und paßte im Zeitpunkt auch alles so, so ist es nicht ratsam, den Vertrag zu kündigen, was übrigens immer die schlechteste Lösung ist - es sei denn: dir kauft einer den Vertrag sozusagen ab. Da gibt es schon Möglichkeiten am Markt, mit denen so genanntes Umschichten mit zumindest keinem Nachteil oder auch zum gößeren Vorteil noch realisierbar ist. Wofür bezahlt man eigentlich die Ginanzberater, wenn sie einem das nicht einmal sagen können? Ach ja: sie wollen allein ihren DEAL machen...

Hallo,

wie von meinen Vorrednern schon richtig dargestellt, ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Rürup Vertrag eigentlich nicht vorgesehen.

Den Vertrag beitragsfrei laufen zu lassen ist jedoch eine der schlechtesten Lösungen, da der Wert des Vertrags jeden Monat fällt.

Unseren Erfahrungen nach sind etwa 60% der Verträge fehlerhaft, sodass der Verbraucher alle eingezahlten Beiträge zurückfordern und den Vertrag beenden kann. 

In jedem Fall lohnt sich eine anwaltliche Prüfung des Vertrags, viele uns bekannte Kanzleien bieten diese kostenlos an.

Viele Grüße 

Rheto Gödel

VKV-Verein