Ist die Befreiung der Rentenversicherung eines Studenten bei einem Minijob für immer bindend?

6 Antworten

auch bei zukünftigen minijobs

Stimmt nicht. Gilt nur für das aktuelle Arbeitsverhältnis.

Nun wollte ich wissen ob man daher doch lieber zahlen sollte ?

Wenn keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt sollte man sich die maximal 17,55 € im Monat schon leisten, denn diese verschaffen dir

  • Wertung als vollwertige Beitragszeit (kann relevant werden wenn du Rente für langjärhig oder besonders langjährig Versicherte beziehen möchtest)
  • prinzipieller Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und berufliche Reha
  • 5,- € höherer monatlicher Rentenanspruch (pro 12 Monaten Arbeit)
  • Berechtigung zur Einrichtung einer Minijob-bAV
  • Unmittelbare Förderfähigkeit zur Riester-Rente
ich möchte gerne wissen was denn der genaue Betrag ist oder ist das unterschiedlich?

Für gewerbliche Minijobs gilt:

  • 3,9% (+15% ArbG-Pauschale ergibt den Regelsatz von z.Zt. 18,9%).

Für Minijobs bei Arbeitgebern in Privathaushalten gitl:

  • 13,9% (+5% ArbG-Pauschale ergibt den Regelsatz von z.Zt. 18,9%).

Hallo JellyPudding,

das bezieht sich nur auf deinen jetzigen Minijob und evtl. andere Minijobs, die du zeitgleich ausübst.

Sobald du diesen Job aufgibst, kannst du dich für weiter Minijobs erneut für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden.

Wie "kevin" schon geschrieben hat, kann es sich durchaus lohnen, Rentenbeiträge einzuzahlen. So günstig wirst du sonst keine Rentenversicherung erhalten, denn den größten Teil (15% deines Bruttoverdienstes) zahlt bei einem Minijob der Arbeitgeber. Du zahlst nur die restlichen 3,9 %. Bei einem normalen Gehalt zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 9,45 %.

Grüße

hallo,

es lohnt sich nicht nur die beiträge zu entrichten, sondern es ist sinnvoll.

der gesetzliche schutz ist seit 2001 immens zurückgefahren worden. das böse erwachen kommt erst immer beim beantragen der leistungen. für studenten, die schon durch längere schulzeiten, keine rentenanwartschaftliche zeiten (ausser 36 monate für schul- und ausbildungszeiten nach dem 17. lebensjahr) erzielen ist die zahlung des beitrages aus dem 400/450 € job sehr wichtig für das erlangen der Wartezeit und damit auch leistungsansprüchen aus der drv.

beste grüsse

dickie59

Die Entscheidung gilt für diesen und jeden direkt folgenden Minijob. Du kannst dich erst neu entscheiden, wenn du mindestens zwei Monate keinen Minijob hattest.

Das Schreiben, das Du da bekommen hast, bezieht sich nur auf diesen Minijob, aber nicht auf eventuelle spätere. Dann wirst Du nämlich vom nächsten Arbeitgeber auch wieder gefragt.

Wenn Du nach dem Studium richtig gut verdienst, lohnt es sich kaum, dass Du jetzt einzahlst. Du wirst dann, wenn Du arbeitest, noch genug auf Dein Rentenkonto einzahlen. Wichtig wäre nur der Aspekt, dass Du jetzt schon Jahre ansammeln kannst, die Du dann vielleicht später brauchst, damit Du evtl. früher in Rente kannst. Wie es aber in 40 Jahren mit der Rente aussieht, kann heute noch keiner sagen.

kevin1905  28.09.2014, 22:49
Wenn Du nach dem Studium richtig gut verdienst, lohnt es sich kaum, dass Du jetzt einzahlst.

Im Bezug auf die Höhe der Altersrentenanwartschaften richtig, ansonsten aber falsch, da der Status "pflichtversichert" viele Vorteile bietet. Allein im Bereich Erwerbsminderungsrente und Reha unverzichtbar und für maximal 17,55 € im Monat konkurrenzlos günstig.

Allexandra0809  29.09.2014, 10:47
@kevin1905

Hab ich ja geschrieben, dass es nur eine Rolle spielt, dass er Jahre ansammeln kann