Umschulung über die Agentur für Arbeit , Warum ist die Rentenversicherung Kostenträger?

4 Antworten

Wenn du min. 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt warst oder arbeitslos warst,also kein ALG - 1 bezogen hast,wo die RV - Beiträge ja weiter gezahlt werden,sondern ALG - 2 vom Jobcenter bekommen hättest,dann würden dir diese Zeiten Beitragsfrei angerechnet und somit würde dann die RV - vorrangig für dich zuständig sein,nur wenn das nicht der Fall wäre,würde die Agentur für Arbeit einspringen !

Solange du also keinen schriftlichen Antrag gestellt hast,der dann abgelehnt würde und du einen schriftlichen Widerspruch eingelegt hast,dieser dann wieder abgelehnt wird,bekommst du von der Agentur für Arbeit keine Umschulung finanziert,kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Denn wenn die RV - nicht für dich zuständig sein würde,dann hätten sie dir auch diesen 9 monatigen Integrationslehrgang nicht angeboten,hier sollen nur Gelder eingespart werden.

Danke für die antwort. Habe mehr als 15 Jahre in der RV eingezahlt, bin bis heute in einem festen Arbeitsverhältnis allerdings seit 2012 AU. Beziehe seit 06.2014 ALG 1, dieses endet allerdings nächsten Monat. So das ich ab 07.2015 ALG 2 beziehen werde. Gibt es eine Möglichkeit das der Kostenträger nicht mehr die RV ist, sondern die Agentur für Arbeit? Da die RV mir lediglich diesen Integrationslehrgang anbietet, würde ich mit der Agentur für Arbeit und einer Umschulung bessere Berufliche perspektiven haben.

@antara09

Diese Möglichkeit hast du nicht,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen von der RV - hast,dann musst du diese auch vorrangig in Anspruch nehmen,erst wenn du auf einen Antrag eine Ablehnung bekommst und auch im Widerspruch keinen Erfolg haben würdest,könnte dann wieder die Agentur für Arbeit oder dann das Jobcenter Leistungen erbringen !

Das geht mir selber so,nachdem ich eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die RV - erhalten habe und diese keinen Erfolg gebracht hat und ich somit wieder ALG - 2 bekomme.

In meinem Fall,würde bei dir dann auch so sein,würdest du dann einen Bescheid von der RV - bekommen,dass würde dann sicher auch eine Teilhabe am Arbeitsleben sein und wenn diese dann dem Ende zugeht,bekommst du eine schriftliche Mitteilung und da kannst du um weitere Hilfe bitten,dann wird die Teilhabe am Arbeitsleben verlängert und dir darin erläutert,wie diese Hilfe genau aussieht.

Entweder du nimmst es an oder lehnst es dann ab,aber das macht dann keinen guten beim Jobcenter,dass sieht dann gleich wieder so aus,als würdest du nicht wollen,obwohl es nicht so ist.

Selbst wenn dir die Hilfe von der RV - dann im Endeffekt nichts bringen würde,so wie es bei mir ist,würde ich immer wieder verlängern.

@isomatte

Den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich gestellt und bewilligt bekommen. Beim letzten Termin mit der RV sagte mir der Berater das er mit meinem Reha Berater vom Arbeitsamt telefoniert hätte und ihm vorgeschlagen hat, den von mir gestellten Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben zurück zu ziehen und dann die Agentur für Arbeit mich Umschulen könnte. Dieses lehnte mein Reha Berater vom Arbeitsamt allerdings ab (Kostenübernahme). Was kann man dagegen machen, meine die ganze Situation ist ohne hin nicht einfach zuverkraften und dann kann man sich auch noch mit so einer sch..... rum ärgern. Es muss doch einen vernünftigen weg geben eine Umschulung durchgesetzt zu bekommen.

@antara09

Da kannst du bei der RV - nur auf deine Umschulung bestehen,diese wirst du aber sicher nur dann durchbringen können,wenn du jetzt guten Willen zeigst und dieses Angebot für diesen Lehrgang durch das Integrationsamt annehmen würdest !

Wenn das ganze dann nichts bringen sollte,dann bleiben ja nicht mehr viele Möglichkeiten übrig,außer dann am Ende die Rente zu beantragen,also wird man dir dann als vorletzte Möglichkeit sicher dann diese Umschulung bewilligen.

Andere Möglichkeiten sehen ich hier nicht oder sie sind mir nicht bekannt.

Wenn du rentenversichert bist, wäre die Alternative ja, dass du vorzeitig in Rente gehen müsstest. Deswegen ist die RV der Kostenträger für Reha-Maßnahmen

Die Rentenversicherung ist erst zuständieg wen man zb 15 Jahre eingezahlt hat und oder Man aus einer Erkrankung Heraus diese umschulung machen muß bei der rentenstelle reicht eine Langzeitarbeitslosiegkeit nicht aus. (möglichst eine berufserkrankung oder den folgen des erlehrnten berufes)Teile dem Amt mit das die Rentenstelle dir keine umschulung bezahlt und deswege auch nicht der kostenträger sein kann aber ich würde mich über den integratonslehrgang genauer erkundiegen den es kann ja auch sein das du nach diesem lehrgang eine umschulung genemiegt bekommen kanst aber das must du selber erkundiegen .Vieleicht soll in dem lehrgang auch geprüft werden wie arbeitsfähieg du bist und ob du überhaupt geeignet bist für eine umschulung und wen ja für welche.und auch ob du überhaut eine umschulung erfolgreich schaffen kanst.Die rentenstell wie auch die berufsgenossenschaft könne für eine umschulung zuständieg sein aber diese voraussetzungen sind anders als beim Arbeitsamt/jobcenter aber falls einer dafür zuständieg ist dan ist die bezahlung besser als vom amt.(fals sich nichts geändert hat)

Stehe noch in einem festen Arbeitsverhältnis kann allerdings wegen erheblichen Knie Problemen nicht mehr in meinem Beruf zurück und mein Arbeitgeber kann mir leider keinen Arbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit anbieten. Beziehe seit fast einem Jahr kein Krankengeld mehr sondern Arbeitslosengeld !!! Der Reha Berater der Agentur für Arbeit wollte mir eine Umschulung anbieten, da aber die Rentenversicherung der Kostenträger ist solle diese meine Umschulung finanzieren. Diese allerdings bietet mir maximal nur einen "Integrationslehrgang" von 9Monaten an bei Tertia an. Eine Umschulung und ein Integrationslehrgang ist ja wohl kein vergleich.

Umschulung über die Agentur für Arbeit , Warum ist die Rentenversicherung Kostenträger ?

Weil Du die Anwartschaftszeit von 15 Jahren erfüllt hast.

Ich beziehe Leistungen von der Agentur für Arbeit die mich für die Umschulung allerdings zur Rentenversicherung schickte da diese Kostenträger sei. 

Das ist richtig, aufgrund der Anwartschaftszeit und weil Du aus gesundheitlichen Gründen die jetzige Tätigkeit nicht mehr ausüben sollst.

Gibt es eine Möglichkeit das der Kostenträger die Agentur für Arbeit wird ?

Die wird aber auch ablehnen, weil eine Umschulung eine Erstausbildung voraussetzt. 

Es heisst ja Umschulung und man mann nur umschulen, wenn man vorher etwas anderes erlernt hat.

Aus welchen Grund ist eine Umschulung über die Agentur für Arbeit möglich und bei der Rentenversicherung nicht ?

Lange Arbeitslosigkeit, schlechte Zukunftsprognosen für den jetzigen Beruf , gesundheitliche Aspekte usw.

MfG

Johnny

Das ist nicht richtig. Die Agentur für Arbeit wollte mich Umschulen da aber der Kostenträger die RV ist sollen die (RV) die kosten übernehmen, was sie allerdings ablehnen.

Kenne einige Leute die übers Arbeitsamt eine Umschulung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung gemacht haben. Aber leider keiner wegen einer Reha Geschichte.

Es kann doch nicht sein das Leute die Arbeiten wollen, aber leider aus Gesundheitlichen Problemen nur sitzende Tätigkeiten ausüben können, so hängen gelassen werden. Die ganzen Langzeitarbeitslosen die keine Bock auf Arbeit haben bekommen alles in den A.... geschoben und am Ende bleiben die trotzdem Arbeitslos weil sie keine Lust haben. Da werden Millionen für Flüchtlinge und Milliarden für fremde Länder ausgeben und die eigenen Leute werden sitzen gelassen. DANKE DEUTSCHLAND

@antara09

Das ist nicht richtig.

ich habe mich ausführlich damit befasst, es ist richtig.

Die Agentur für Arbeit wollte mich Umschulen da aber der Kostenträger die RV ist sollen die (RV) die kosten übernehmen, was sie allerdings ablehnen.

Wenn der Kostenträger der Rententräger ist, wie das hier der Fall ist, dann hat die AfA nichts zu melden.

Und Du hast geschrieben, sie wollten, da kann der Sachbearbeiter viel erzählen, da er weiß dass die AfA nicht zuständig ist.

Kenne einige Leute die übers Arbeitsamt eine Umschulung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung gemacht haben.

Dann war das eine Ausbildung oder z.B. Qualifizierungsmaßnahme usw, aber keine UMschulung

Du verstehst immer noch nicht das Wort Umschulung.

Es kann doch nicht sein das Leute die Arbeiten wollen, aber leider aus Gesundheitlichen Problemen nur sitzende Tätigkeiten ausüben können, so hängen gelassen werden.

Man kann Widerspruch einlegen und danach vor dem Sozialgericht klagen oder sich an den vdk oder andere Institutionen wenden.