rentenbeiträge aus der gesetzlichen rentenversicherung auszahlen lassen?
ich war gut 46 monate in einem angestelltenverhältnis (danach 6 monate arbeitslos) und hoffe nun auf eine baldige verbeamtung. in der vergangenheit habe ich außerdem meinen 9 monatigen wehrdienst abgeleistet.
meine frage ist, ob ich mir meine gezahlten beiträge aus der gesetzlichen rentenversicherung auszahlen lassen kann. ich weiß, dass dies möglich ist, sofern man nicht mehr als 60 beiträge gezahlt hat. da wäre ich ja aufgrund des wehrdienstes und der arbeitslosigkeit ja drüber. eine auszahlung macht natürlich in meinem fall sinn, da die rente später nur ein paar euro sein werden.
5 Antworten
Wenn du 60 Beitragsmonate voll hast, hast du ja einen Rentenanspruch. Eine Auszahlung ist dann nicht mehr möglich. Du bekommst ja später die Rente zusätzlich zur Beamtenpension.
Außerdem hättest du auch nur den Arbeitnehmeranteil ausgezahlt bekommen, Das wäre also ein schlechtes Geschäft für dich.
nein das ist nicht möglich
Wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist, kommt eine Auszahlung nicht mehr in Betracht. Ausgezahlt werden könnten auch nur die Arbeitnehmerbeiträge, nicht die des Arbeitgebers.
In deinem Falle kannst du dir die Rentenbeiträge auszahlen lassen, weil du die 60 Monate nicht eingezahlt hast.
Du bekommst dann aber nur den Betrag zurück, den du als Arbeitnehmer eigezahlt hast und nicht den Anteil des Arbeitgebers der für dich in die Rentenkasse eingezahlt hat.
habe nochmal nachgerechnet, ich käme genau auf 60 monate. ist eine auszahlung dann noch möglich, oder dürfen es nur 59 volle beiträge sein? werden halbe monate auch mit berücksichtigt?
vielen dank für die antworten, jetzt weiß ich bescheid. wäre zwar praktischer gewesen die paar tausend eur arbeitnehmeranteil direkt zur rückzahlung der bafög - schulden zu verwenden, aber so profitiere isch zumindest noch vom AG anteil.
Jeder berührte Monat zählt. Auch wenn nur ein Tag belegt ist.
Halbe monat sind auch monate, es reicht wenn ein tag im monat belegt ist. Ab 60 Monaten hast du eine rentenanspruch, somit kommt Beitragserstattung nicht mehr in frage. Mfg