Reicht es die krankmeldung von freitag und samstag erst am montag abzugeben ohne konsequenzen?

8 Antworten

Wenn Du heute die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hast, bist Du noch in der Frist nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der AN eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

Da bei der Berechnung der Frist die Regelungen der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 und 193 BGB anzuwenden sind, zählt der Tag der Erkrankung, in Deinem Fall also der Freitag, nicht zur Drei-Tage-Frist. Die beginnt am Samstag und endet am Montag. Der darauffolgende Tag ist der Dienstag und somit ist eine Abgabe heute völlig in Ordnung.

Davon mal abgesehen darf Deine Chefin Dir den Lohn sowieso nicht streichen. Hättest Du die Frist versäumt, könnte sie Dir eine Abmahnung geben, müsste aber trotzdem bezahlen. 

Wenn die Nachweispflicht nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz verletzt wird, die AUB also nicht rechtzeitig eingeht, hat der AG zwar ein Leistungsverweigerungsrecht, d.h. er muss nicht bezahlen, das gilt aber nur bis der AN die Krankmeldung nachreicht. Dann müssen die einbehaltenen Beträge nachgezahlt werden.

Frag Deine Chefin doch mal nach der rechtlichen Grundlage für ihre Behauptungen. Die wird sie nicht liefern können.

hättest sie ja freitag nach der krankschreibung abgeben können ??

aber es zählen nur werktage

frodobeutlin100  18.07.2016, 14:34

nein, die Kalendertage siehe Entgeltfortzahlungsgesetz

reicht auch heute ;)

Deine Chefin weiss, dass die nicht vorliegen muss im Sinne von "da sein"? Vielleicht ist es ja auch nur ein Missverständnis (tatsächlich meinen abera uch viele, 3. Tag heisst: jetzt musses auch da sein. Nein)


Da vertun sich also viele.

Gesetzlich ist es so, dass man ab dem 3. Kranktag eine AU vorlegen= vorweisen muss. Dass man die aber nicht rüberbeamt, sondern dass sie in der Post etwas braucht, ist auch klar.

Man geht spätestens an dem Tag zum Arzt und lässt sich eien AU ausstellen, schickt die dann.


Zum Verständnis:


Man ist z.B. ab Montag krank. Dann muss man ab Mittwoch ein Attest (AU) vom Arzt vorlegen. Sonst könnte der Arbeitgeber tatsächlich den Lohn kürzen.


Also, man geht am MI zum Doc, packt die AU zügig in die Post.. und wenn die dann Do oder Fr da ist, dann ist das absolut okay.


Denn man hat ja schon vorher bescheid gesagt. Und das Datum, 1. Tag AU, ist vom Mittwoch.


Alles gut!!


Dir gute Besserung!


PS: uind die AU von letzter Woche, die ist natürlich schon längst audf dem Weg?!!



frodobeutlin100  18.07.2016, 14:35

Entgeltfortzahlungsgesetz:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.