Reicht eine Ip Adresse als Beweis?

Jayjay345  21.12.2021, 16:53

Darf man Fragen, wie lange die tat her ist?

Lukas1998110 
Fragesteller
 21.12.2021, 16:55

5 monate

10 Antworten

Und was meinst du, wie die Polizei jetzt an deine Adresse gekommen ist? Genau über diese IP-Adresse. Jetzt müsstest du schon darlegen, dass jemand anderes zu dem fraglichen Zeitpunkt über deinen Internetanschluss die Tat begangen hat...

Ich könne mir bei dem Tatvorwurf aber durchaus vorstellen, dass Jugendstrafrecht angewendet wird es auf eine Handvoll Sozialstunden hinausläuft.

Die erste Frage, die du dir selber stellen kannst ist, ob du das gemacht hast. (Laut deiner Beschreibung hast du es getan.)

Somit ist doch eigentlich schon klar, das sie es wohl können, wenn sie bei dir gelandet sind. Zudem kommt dann noch dazu, das auch andere Sachen dafür sprechen, das sie dich gefunden haben.

Wenn du also sagen möchtest, das du das nicht gewesen bist, dann werden die schon zu Hochleistungen aufladen, um dir das ganz genau nachweisen zu können.

Mit der IP-Adresse, wissen die halt,, wer Du bist und von welchen Anschluss es ausging. Da müsstest Du beweisen, dass Du nicht am PC warst, sondern ein Freund, Bekannter oder ein Familienmitglied - dann werden halt die bestraft!

Ansonsten: Deine IP, Dein Anschluss, Dein Computer, ... ist ja dann sehr naheliegend,, dass DU der Täter warst, oder!? o_O

Aber ich gehe davon aus, dass Du eher eine Geldstrafe und Internetverbot bekommst. Zahlst also 5.000€ oder so etwas und darfst kein Smartphone, PC, etc. benutzen! Und ja: Natürlich wird das überprüft! :-)

Lukas1998110 
Fragesteller
 21.12.2021, 16:46

Was für internet verbot in welchem film lebst du denn

Das kann man so nicht pauschal beantworten. Das kommt auf die technischen Einzelheiten an. Nämlich zum Beispiel darauf, wie der Provider gearbeitet hat, der diese Informationen bereitstellt. Es gibt Urteile, wo die IP-Adresse zu einer Verurteilung geführt hat, aber auch Urteile, wo die IP-Adresse nicht ausgereicht hat. In der Praxis genügen Gerichten aber oft die IP-Adressen für eine Verurteilung. Dennoch: Das ist einzelfallabhängig. Deswegen die Empfehlung: Schalte einen Anwalt ein, der holt sich Akteneinsicht und dann lass dich beraten, wie dein Fall gelagert ist. Vielleicht ist es ja nicht nur die IP-Adresse, die dich "überführt" hat. Eine Pauschalantwort kann dir hier niemand geben.

Naja scheinbar ist der Verdacht ausreichend groß gegen dich

Du hast jetzt die Wahl mit zu arbeiten was sich natürlich strafmildernd auswirken kann je nachdem

Oder alles abstreiten eventuell sogar falsch aussagen zu machen oder weitere Ermittlungen einleiten was ziemlich unangenehm sein kann

Ich persönlich würde je nachdem wie schlimm es ist eventuell einen Anwalt hinzuziehen