Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Schule aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja. Das ist eine ärztliche Bestätigung der Arbeits- bzw. Schulunfähigkeit.

Definitiv, eine AU Bescheinigung ist eine offizielle Bestätigung vom Arzt das man an dem Tag Arbeits/Schulunfähig ist! Das bedeutet das du an dem Tag weder zur Arbeit noch zur Schule erscheinen darfst, da du aufgrund dessen nicht versichert bist falls dir an diesen Orten oder auf dem Weg dahin etwas passiert! Die Klausur darfst du selbstverständlich nach vorgewiesener AU Bescheinigung nachholen!

Bitterkraut  10.06.2021, 18:38
Das bedeutet das du an dem Tag weder zur Arbeit noch zur Schule erscheinen darfst

Das stimmt so nicht. Man darf schon, man muß nur nicht. Und wenn man trotzdem erscheint, ist man auch versichert.

Dg31one  10.06.2021, 18:56
@Bitterkraut

Eben nicht, während meiner Ausbildung ist auch jemand trotz Krankschreibung zur Arbeit erschienen und hat sich im Verlauf des Arbeitstages mit dem Winkelschleifer böse verletzt (musste sogar genäht werden) am Ende musste er sogar ein Teil der Behandlungskosten übernehmen soweit ich verstanden habe!

Bitterkraut  10.06.2021, 18:59
@Dg31one

Das hast du garantiert falsch verstanden.

Du kannst dich morgens schlecht fühlen, dir ne AU holen und ne Stunde später gehts dir besser und du kannst zur Arbeit gehen.

Anders ist es, wenn man Medikamente nimmt, die den Umgang mit Maschinen verbieten, das muß man natürlich sagen. Und dann kann einen der AG ggf. auch nach hause schicken, wenn er einen nicht anders einsetzen kann, aber ein Arbeitsverbot ist eine AU nicht.

Bitterkraut  10.06.2021, 19:03
@Bitterkraut

Viele Menschen glauben, dass eine Krankschreibung es verbietet, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Doch wenn von einer Krankschreibung die Rede ist, ist eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz „AU“) gemeint. Der gelbe Schein erfüllt zwei Funktionen: Zum einen dient er als Feststellung, dass man momentan nicht diensttauglich ist. Zum Zweiten gibt er eine Prognose über die voraussichtliche Dauer dieses Zustands ab. Der Arzt trifft die Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Prognose sich nicht bewahrheitet und man früher wieder gesund ist. Folglich ist eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot. Wer krankgeschrieben wurde, aber schneller wieder fit ist, darf daher arbeiten gehen trotz Krankschreibung und muss nicht bis zum Ablaufdatum warten. https://www.praktischarzt.de/ratgeber/arbeiten-trotz-krankschreibung/