Darf Schule Klausur nachschreiben verbieten und als nicht erbrachte Leistung bewerten?

5 Antworten

Dann solltet ihr diesen Lehrer bitten / auffordern euch den Paragraphen im Schulrecht des Bundeslandes zu nennen / zeigen auf den sich diese Aussage stützt.

Ich wage stark zu bezweifeln, dass es einen solchen gibt.

Natürlich kann eine nicht erbrachte Leistung gewertet werden, nämlich mit einer 6.

Ein Nachschreibtermin reicht ja wohl.

richtig!, eine nicht erbrachte Leistung kann gewertet werden, aber doch nicht wenn hierfür eine AU vorliegt?!

@SenTakatsuki

Doch, auch dann. Wer den Nachschreibtermin - aus welchen Gründe auch immer - nicht einhalten kann - muss das Ausbildungsjahr im Zweifelsfall eben wiederholen. Das ist in der Schule auch nicht anders, wenn man bei den Klausuren fehlt. Termine sind für alle da und nicht für jeden einzeln

@dandy100

ganz ehrlich: wenn die schule davon ausgeht, dass man sich krankschreiben lässt wegen der klausur oder den nachschreibetermin, können die die AU anfechten, aber dir keine 6 wegen krankheit geben.

@SenTakatsuki

Doch. Eine nicht erbrachte Leistung ist eine 6 - ungenügend. Eine Schule beschäftigt sich nicht damit, ob sich jemand absichtlich krankschreiben lässt - wie sollte man das denn auch anfechten?

Man hat zu erscheinen und wenn man das nicht kann, hat man Pech gehabt; irgendeine Grenze muss es ja geben kann.

Ein Nachschreibtermin reicht ja wohl.

Und wenn der Schüler über einen längeren Zeitraum krank ist, oder erneut krank wird? Man kann eine Krankheit nicht mit einer schlechten Schulnote bewerten.

@ChristianLE

Wer zu lange und zu oft krank ist bzw Klausuren nicht mitschreiben kann, muss das Ausbildungsjahr eben wiederholen - der Sinn einer Ausbildung ist es anwesend zu sein und wer das nicht kann, muss eben noch mal von vorne anfangen - das ist nirgendwo anders

@dandy100

Ich rede nicht von oft oder übertrieben lang, sondern von einem Zeitraum von vielleicht 3-4 Wochen.

Eine Prüfungszulassung ist erst bei Fehlzeiten von mehr als 10% über die gesamte Ausbildungszeit gefährdet.

Ausgehend von vielleicht 40 Schulwochen pro Jahr, wären das bei einer 3jährigen Ausbildung insgesamt 120 Wochen.

Die Grenze von 10% ist also erst ab > 12 Wochen Schulausfall gegeben.

Man kann eine nicht erbrachte Leistung nicht mit einer Note 6 bewerten, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Angenommen, Du fällst gesundheitsbedingt 4-6 Wochen aus, dann müsstest Du ja in allen Fächern einen Notenschnitt von 6 haben.

Das funktioniert so nicht.

Das ist so nicht zulässig. Allerdings ist die Alternative nicht besser.

Er dürfte einen persönlichen mündlichen Termin ausmachen und dich auf diese Weise prüfen. Und gegen die Bewertung kannst du dich dann fast nicht mehr wehren.

das macht für mich auch sinn. :)

@SenTakatsuki

Nein, das ist so schon zulässig! Er muss keinen mündlichen Termin ausmachen!

Das geht so in Ordnung. Wenn du den Nachholtermin aus wichtigem Grund nicht einhalten kannst, dann könntest du einen neuen Termin kriegen. Ansonsten kann die Schule ja nicht für jede Person einen Termin festlegen, das hört ja dann nie auf.

aber genau das ist es ja: angenommen du kannst den nachschreibetermin nicht wahrnehmen, belegst das sogar mit einer AU -> du kassierst dennoch ne 6.

@SenTakatsuki

Nein, dann ist es nicht so einfach! Google mal nach Härtefallantrag! Eins vorweg-> Kopfschmerzen oder Durchfall werden hier nicht akzeptiert!