Regel o. Differenzbesteuert?

2 Antworten

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Eigentlich ist das ganz einfach. Wenn dein Autohaus von einer Privatperson ein Auto in Zahlung nimmt und es dann wieder verkauft, unterliegt es der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (Umsatzsteuergesetz). Das bedeutet, nur der Gewinn zwischen Einkauf- und Verkaufspreis muss vom Autohaus mit 19 % versteuert werden. Nimmt dein Autohaus von einem Selbstständigen oder einem Unternehmen ein Auto in Zahlung, unterliegt es der Regelbesteuerung. Da bedeutet, bei Ankauf kann es die Vorsteuer geltend machen und muss beim Verkauf dann wieder die 19 % MWSt auf den Gesamtkaufpreis abführen.

RemsiK 
Fragesteller
 18.05.2014, 19:55

also würde eine Leasing Gesellschaft bei der wir einen Rückläufer Inzahlung nehmen Regelbesteuert zurückgekauft. Die Leasing kann dann die Vorsteuer geltend machen und wir müssen auf unseren VK noch 19% dazurechnen ? Und was führen wir dann an Steuern ab ?

Super Erklärung! Nur meine Frage hier kurz die hab ich jz net ganz verstanden bzw. das Ende was du beschrieben hattest.

Mfg

kieljo  18.05.2014, 20:17
@RemsiK

Wenn ihr einen Leasingrückläufer ankauft, dann ist es für deinen Betrieb Vorsteuer denn die Leasinggesellschaft verkauft es an euch und muss die 19 % MWSt abführen. Deine Firma macht monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung. Aus dieser ergibt sich die zu leistende Steuerschuld. Also die MWSt eurer Verkäufe minus die MWSt (Vorsteuer) eurer Einkäufe..

kieljo  28.05.2014, 16:56

Danke für den Stern

Das erklärt Dir Dein Ausbilder anhand von betrieblichen Beispielen so wunderbar.