Auto-Ersatzteil bestellt/ bezahlt was man laut Aussage des Chefs nicht zurückgeben kann, ist das rechtlich zulässig?

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Hier musst du 2 Dinge unterscheiden.

Wenn du beim Autohaus um die Ecke direkt im Laden ein Ersatzteil bestellst, dann hast du, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist, kein Rückgaberecht. Ich kann den Händler verstehen. Er kauft ein Teil, verkauft es an dich weiter, du bringst es 3 Tage später zurück und er hat es dann die nächsten 20 Jahre in seinem Lager rumliegen.

Kaufst du das Ersatzteil jedoch bei einem Online- oder Versandhandel, dann hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heisst, du könntest das Teil zurückschicken und der Verkäufer müsste es zurücknehmen. Dieses Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz und auch dort nur beim Verkauf vom Händler zum Privatmann.

Ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht. Es gibt hier auch keine Argumentation, die dich weiter bringt. Der Werkstattbesitzer wird es nicht machen. Er wird dieses Risiko nicht eingehen.

Super Antwort, vielen Dank!!^^

wenn man im einen Autohaus ein Ersatzteil bestellt, bei dem dem Käufer und Verkäufer von vornhinein klar ist, das das Ersatzteil eventuell nicht passt,

Dann sollte man es eben nicht bestellen.

der Käufer das Ding aber dennoch kauft (bestellt und schonmal bezahlt), obwohl der Verkäufer sagt das eine Rückgabe definitiv nicht möglich ist

Logisch. Was soll der denn damit?

(Grund: es würde bei ihm nur rumliegen/ er würde es nicht los werden), kann der Käufer das Teil dann tatsächlich nicht zurückgeben wenn es nicht passt?

Nein.

Ist es rechtlich unzulässig eine Rücknahme zu verweigern?

Nein.

Haben wir in Deutschland nicht ein 14-tägiges Rückgaberecht,

Nein.

oder ist das nur ein Service der nicht verpflichtend angeboten werden muss?

Beim Ladenkauf (im Gegensatz zum Fernabsatz) ja. Ganz generell gilt - verkauft ist verkauft. Wenn (!) der Verkäufer dem Käufer beim stationären Handel ggfs. ein Umtausch- oder Rückgaberecht einräumt, ist dasd eine Kulanzleistung des Verkäufers. Ein Anspruch darauf jedoch besteht nie.

Auf der Rechnung steht nicht, dass das Teil vom Umtausch ausgeschlossen ist... .

Irrelevant.

Hi

Dann sollte man es eben nicht bestellen.

Die Alternative wäre 5-7x Mal (mehrere Hundert Euro) teurer und aufwändiger gewesen! Also doch, es musste bestellt werden! Und es muss ersetzt werden, weil mit dem Auto sonst nicht mehr verkehrssicher gefahren werden kann.

Logisch. Was soll der denn damit?

An jemand anderen verkaufen, was für ihn problemlos möglich wäre? Das ist ja kein Lebensmittel was danach keiner mehr will oder beschädigt/ benutzt oder beschmiert ist XD

Ansonsten, danke^^

@monara1988

Die Alternative wäre 5-7x Mal (mehrere Hundert Euro) teurer und aufwändiger gewesen!

Das mag schon sein, aber dafür hättest Du gewusst, dass es funktioniert.

Also doch, es musste bestellt werden! Und es muss ersetzt werden, weil mit dem Auto sonst nicht mehr verkehrssicher gefahren werden kann.

Die Lösung wäre gewesen, der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur zu geben mit der Maßgabe, ggfs. Alternativprodukte zu verwenden. Aber so wie Du vorgegangen bist, hast Du Dich doch bewusst entschieden, dieses Risiko gegen die Chance des günstigeren Erwerbs in Kauf zu nehmen.

An jemand anderen verkaufen, was für ihn problemlos möglich wäre?

Das würde eine Werkstatt ggfs. durchaus tun (bzw. das Teil einlagern, sofern Platz vorhanden), aber nur dann, wenn sie an dem Auftrag selbst auch etwas verdient hat. Warum sollte die KFZ Werkstatt Dein Beschaffungsrisiko tragen? Zudem kann die Werkstatt gebrauchte (und das wären sie in diesem Fall!) Ersatzteile nicht weiterbenutzen oder verkaufen (es sei denn unter dem Label "Gebrauchtware neuwertig") - und wird auch das schon aus Haftungsgründen ablehnen. Schließlich kann das Autohaus nicht wissen, was der Käufer seit der Aushändigung der Ware mit dem Teil angestellt hat.

Ein Anspruch darauf jedoch besteht nie.

Doch.

Wenn es in den AGB steht ist es ein Vertragsabestandteil und verbindlich. 

Steht nix in den AGB ist ein nur ein Gefallen.

Ein gesetzliches Rückgaberecht hast du nur nach den Fernabsatzgesetz. Also wenn du etwas per Versand kaufst.

Die meisten Warenhäuser und Handelsketten haben ein Rückgaberecht in ihren AGB. Wenn das so drinnen steht muß der Verkäufer sich auch dran halten, wenn er es nicht im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen hat¹.

Allerdings enthalten viele ABG aber auch eine Klausel die speziell gefertigte Waren (z.b. Gravuren oder Maßkleidung) und/oder speziell für einen Kunden bestellte Einzelstück, vom Umtausch ausschließen.


(1) Wenn aber der Verkäuft eh explizit drarauf hingewisen hat , daß ein Umtausch ned möglich ist, dann zählen die AGB eh nicht mehr. Das ist ein individuell ausgehandelte, verbindliche  Vertragsklausel.

Vertrag ist Vertrag.

Immer wieder fragen Verbraucher, ob ein Händler einen gerade gekauften Artikel nicht zurücknehmen und das Geld erstatten muss, wenn man ihn kurz nach dem Erwerb wieder zurückbringt. Die Antwort lautet: Nein!

Das betrifft auch Käufer in Warenhäusern usw.

Anders ist das bei Geschäften im Versandhandel und freiwilligen Rücknahmeverpflichtungen des Händlers.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecknahme-von-nicht-wirklich-benoetigten-VW-Ersatzteilen---f136697.html

Das betrifft auch Käufer in Warenhäusern usw.

Das stimmt so ohne Einschränkung nicht. Die meisten Warenhäuser sind verpflichtet Waren zurück zu nehmen.

Allerdings nicht weil sie ein Gesetz zur Rücknahme verpflichtet, sondern weil sie das BGB dazu verpflichtet sich an Verträge zu halten. In diesem Fall speziell an die vereinbarten AGBs. 

@Effigies

Dann bräuchten sie die Rücknahmeklausel nur aus ihren AGB rauszunehmen und wären wieder aus allem raus.