Referat über Haftpflichtversicherung?

4 Antworten


Wen man etwas beschädigt oder jemanden Verletz, oder jemandem auf
andere Art und weise schädigt, ist gesetzlich verpflichtet den
entstandenen Schaden finanziell auszugleichen. Der geschädigte ist so zu
stellen als hätte es das Schdensereignis nie gegeben.



Als Verursacher ist man verpflichtet den Schaden vollständig zu
zahlen und zwar mit seinem gesamten, auch zukünftigen Vermögen, dazu
gehört alles was man an bar oder buchgeld Beständen hat,
Kapitalversicherungen, Immobilien, Aktien, Unternehmensanteile usw. kurz
gesagt alles was sich zu Geld machen lässt und nicht unbedingt für das
Existenzminimum erforderlich ist, bzw, alles was Pfändbar ist. Darüber
hinaus das pfänbare, auch zukünftig pfändbare Einkommen bis zur
vollständgen Bezahlung des Schadens.



Sachschäden kennt wohl jeder.... wer einem anderen etwas kaputt macht muss es ersetzen.



Richtig teuer wird es, wenn jemand gesundheitlich zu schaden kommt.
Die Behandlungs- und Rehakosten übernimmt zunächst mal die
Krankenversicherung, diese holt sich die Kosten aber vom Verursacher
wieder. Darüber hinaus muss man dem Geschädigten auch noch das Einkommen
ersetzen. Sollte der Geschädigte so schwer verletzt werden dass er
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann muss der Schädiger ihm eine
lebenslange Rente in Höhe seines Einkommens zahlen. Die Rechtssprechung
geht sogar soweit, dass wenn jemand zb. den Beruf Arzt oder
Profisportler anstrebt und durch seine bisherigen Leistungen auch
erkennbar ist, dass er eine große Karriere vor sich hat, muss man das
Einkommen des entsprechenden Berufes ersetzen.



In einfachen Sätzen zusemmengefaßt ist die Gesetzliche Grundlage zum Schadensersatz / zur HAFTPFLICHT im § 823 BGB:






Schadensersatzpflicht



(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die



Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.


(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein
den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem
Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden
möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Soweit die Haftpflicht....
Da
dies im täglichen Leben ein unkalkulierbares Risiko darstellt das einen
Verursacher in den finanziellen Ruin stürzt, haben sich vor Rund 150
Jahren Menschen in "Vereinen auf Gegenseitigkeit" (heute Verischerung)
zusammen geschlossen um sich gegenseitig vor dem Ruin zu schützen.

Sofern
man den Schaden nicht absichtilich herbei geführt hat und für sein
Handeln selbst verantwortlich ist, übernehmen Versicherungen dieses
Risiko bis zur vereinbarten Summe. Im gegensatz zum Schutz den man
dadurch einkauft ist der Beitrag minimal. Man bekommt eine sehr gute
private Haftpflicht Versicherung mit diversen zusätzlichen Risiken für
gut 6,00 bis 8 Euro Monatsbeitrag und sichert damit alle zum Haushalt
gehörenden und finanziell abhängigen Personen ab (spätestens sobald man
eigenes Geld verdient fällt man als Kind aus der Familien privat
Haftpflicht Versicherung).

Als Faustformel gilt die
Versicherungssumme 3.000.000 Euro als Mindestgröße. Da aus einer kleinen
Unachtsamkeit aber schnell ein immenser Schaden entstehen kann,
empfiehlt es sich die Versicherungssumme so groß wie möglich zu wählen.
Die meisten privaten Haftpflicht Versicherungen werden heute mit der
Deckungssumme 10 Mio, 15 Mio oder auch 50 Mio abgeschlossen.




Die Abwehr unberechtigter Forderungen darfst du nicht einfach übergehen.

Hallo Trish0915,

da eine Haftpflichtversicherung eine wichtige Sache ist, haben deine Eltern vermutlich auch eine oder mehrere. Privathaftpflicht, KFZ-Haftpflicht. Die kannst du fragen.

Du kannst dir auch die entsprechenden Policen dazu von deinen Eltern geben lassen und die durchlesen.

Noch eine Möglichkeit. Irgendein Versicherungsvertreter ist bestimmt für die Versicherungen deiner Eltern zuständig. Ruf den an und frag den aus.

 Schließlich: googeln!

Die Haftpflichtversicherung ist in erster Linie dazu da, ihren Versicherungsnehmer (Kunden), vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren.

In einem Schadensfall prüft sie die Rechtslage, 

wehrt unberechtigte Ansprüche ab (auch vor Gericht)

Und reguliert berechtigte Ansprüche.

Das ist keinesfalls ein Selbstbedienungsladen für kaputte Handys.

Videos kommen bei deinen Mitschülern bestimmt auch immer gut an ;)

Diese Video habe ich letztens zufällig gefunden, super einfach erklärt:

https://youtube.com/watch?v=eeUFqnDzSgc

Das ist ja lustig erklärt. vielleicht können wir dass wirklich mit einbauen. Danke :-)