doppelte Haftpflichtversicherung

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Es ist nicht zulässig 2 priv. Haftpflichtversicherungen zu haben.

Der jüngere Vertrag muß aufgelöst werden. Teile dieser Versicherung das Problem mit. (Dass der andere Vertrag nicht gekündigt wurde, weil Du den Kündigungstermin falsch notiert hattest) Sende denen eine aktuelle Beitragsrechnung als Beweis zu.

Der jüngere Vertrag wird dann von Beginn ab aufgehoben, evtl. schon bezahlte Beiträge werden erstattet.

Tipp: Wenn Du etwas kündigst, dann schreibe immer: "Ich kündige zum nächst möglichen Termin" Dann kann sowas nicht ein zweites Mal passieren.

Und erst wenn die Kündigung bestätigt wurde, kannst zum Kündigungstermin, der Dir mitgeteilt wird, einen neuen Vertrag abschließen.

Ich würde auch nicht zu kurzfristig kündigen, sondern ruhig schon ca. ein halbes Jahr vorher. (Wenn Du mit dem Anbieter unzufrieden bist, und Du nach einem neuen suchst) Denn dann kannst Du Dir Kosten für Einschreiben usw. ersparen. Sollte die Kündigung nicht innerhalb von 2 bis 3 Wochen bestätigt werden, und die Versicherung behauptet die Kündigung sei nicht angekommen, so hast Du dann noch genügend Zeit nochmal eine Kündigung hinterher zu schicken.

  1. kann man eine Haftpflicht auch VOR der 3-Monats-Frist kündigen, dann kann man das auch nicht vergessen ;-)
  2. ist die Neue meist so kulant, auch eine Beginnverschiebung zu akzeptieren, wenn man denn mit ihr redet.
  3. hat bei einer Doppelversicherung im Notfall immer die ältere Police die besseren Rechte und die neuere wird wegen Doppelversicherung aufgelöst.

Wenn tatsächlich beide gleichzeitig bestehen, such Dir eine aus ;-) Ich persönlich würde ja lieber eine von beiden loswerden wollen.

Die neue Haftpflicht kann gekündigt werden, rückwirkend zum Zeitpunkt des Beginns.

Du kannst einen Schaden nur bei der alten Versicherung einreichen. Die Zweit besteht rechtmäßig nicht.

Die neue Versicherung wird NICHT gekündigt. Sie wird wegen Doppelversicherung aufgehoben.

Wenn die Kündigung bei der alten Versicherung ungültig ist, muss diese zur nächsten Hauptfälligkeit erneut ausgesprochen werden

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, Doppelversicherung ist nicht. Man könnte aber, wenn man unbedingt die neuere behalten möchte, den Schaden der jetzt passiert ist, bei der alten Versicherung melden und nach Abwicklung des Schadens diesen Vertrag auf Grund von Schaden kündigen.

"verschiebt den Beginn und gut ist" > ist nicht gut!

Doppelversicherung ist nicht zulässig und muss beseitigt werden, das ist richtig. Teile der neuen Haftpflichtversicherung mit, dass aus Versehen der alte Vertrag (auf jeden Fall die Gesellschaft nennen und deren Versicherungsscheinnummer bekannnt geben) nicht gekündigt wurde. Sie wird sich mit der alten V.-Gesellschaft in Verbindung setzten oder auch gleich - ohne Rücksprache beim Vorversicherer - ihren Vertrag rückwirkend ab Beginn aufheben und die bereits bezahlte Prämie zurückerstatten.

Üblicherweise mußt Du dann nochmals einen neuen Antrag stellen, da ein Versicherungsbeginn in der Zukunft ab Antragsdatum maximal 12 Monate in der Ferne liegen darf. Und die Kündigung des Altvertrages diesmal nicht vergessen!!

Da kann aber etwas nicht stimmen. Meine nimmt Anträge an bis zu 24 Monaten in die Zukunft und ein Verschieben um 1 Jahr, so wie hier, ist also auch lt. Deiner Behauptung möglich. Also bitte!

@schleudermaxe

Es sind 12 Monate plus das laufende Jahr.

Im Übrigen musste bei der Antragsaufnahme ja auch der Vorversicherer und der Schadensverlauf benannt werden. Diese zu verschweigen, ist bereits eine Obliegenheitsverletzung