Rechtsschutz Nachhaftung nach Allianz ARB (ohne weitere Angabe) §14 / §§195 ff BGB wann beginnt die Verjährungsfrist?

3 Antworten

Auf die Änderung der Rechtslage kommt für den Rechtsschutzfall nicht an. Diesen Passus gibt es nur für die Rechtsberatung im Familien- und Erbrecht.

Sie beziehen sich hier auf ein BGH-Urteil, das den Rechtsschutzfall neu definierte.

Die Verjährung tritt m.E. erst mit Ablauf 2015 ein.

Soweit mir bekannt ist, gehört die Allianz zu den Versicherern, die über ein Abkommen sich verpflichtet haben, Altschäden auch dann zu regulieren, wenn die Nachhaftungsfrist bereits abgelaufen ist. Wenn der nachfolgende Versicherer dem Abkommen nicht beigetreten ist, hat Ihr Mandant möglicherweise schlechte Karten.

TerhorstAgentur 
Fragesteller
 24.06.2015, 00:50

Nach Beendigung des Allianz RS bestand erst 2015 wieder RS. Demnach findet das Abkommen hier keine Anwendung. Mein Versicherungs Mandant ist demnach in diesem Fall auf die Allianz angewiesen. Die lehnt die Deckungszusage derzeit noch ab.

TerhorstAgentur 
Fragesteller
 24.06.2015, 00:53

Die Allianz gehört ganz sicher zu den Gesellschaften, die dem Abkommen beigetreten ist. Das bezieht sich aber nur auf lückenlose Übertragung auf einen anderen Risikoträger

Buerger41  24.06.2015, 04:00
@TerhorstAgentur

Wenn Sie dann alles wissen, warum fragen Sie dann?

Es kommt darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. In der Rechtsschutzversicherung ist das immer der Zeitpunkt der "Veränderung der Rechtslage". Ist dieser Versicherungsfall außerhalb der Vertragslaufzeit, gilt keine Nachhaftung.

TerhorstAgentur 
Fragesteller
 23.06.2015, 22:23

Das bedeutet da das BGH Urteil 2012 rechtskräftig wurde ist das der Zeitpunkt der geänderten Rechtslage und damit ausschlaggebend für Ablehnung oder Anerkennung als Versicherungsfall, auch wenn das zum Streit führende Ereignis länger zurück liegt?

Ergänzung: Das Ereignis zu dem die Leistung bezogen werden soll ist im Jahre 2009 Entstanden und konnte erst 2012 nach einem Urteil BGH zum Rechtsstreit werden.