Rechtschut-Versicherung: Advocard contra DEVK Premium - Welche ist besser?

4 Antworten

Vor allem müsstest du vor vorne herein auf dieses Risiko hinweisen. Wahrscheinlich wirst du dafür gar keine Rechtsschutzversicherung bekommen.

Im Sozialgerichtsbereich ist die auch eigentlich überflüssig. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Außerdem wirst du dann ja immer für das Kind tätig. Dieses wäre ja, da erwerbslos immer berechtigt PKH zu beantragen.

Aber Rechtsfälle die bereits in der Vergangenheit liegen, sind nicht versicherbar.

Du hast also eine Kündigung bekommen.

Du solltest dir daher erstmal Gedanken machen, welche Versicherung dich überhaupt noch nimmt bevor du dir Gedanken machst welchen Versicherungskonzern du aussuchst.

Tipp:

Spreche zuerst mit deinem jetzigen Versicherer wie der Vertrag unter anderen Voraussetzungen weitergeführt werden könnte.

Z.B. unter Einschluss einer Selbstbeteiligung (SB) von EUR 500,- pro Schadensfall.

Sollte eine derartige Vereinbarung erfolgreich geschlossen werden, so könnt ihr dann vorsorglich den Vertrag zum nächsten Schaden bzw. zum Ablauf der Versicherung kündigen.

D.H. ihr kündigt jetzt schon bevor ein weiterer Schaden eingetreten und zwar dann per Sofort und schadensbedingt für den zukünftigen Schaden. Die Versicherung kann dann nicht mehr nach einem Schaden kündigen, da ihr dies schon vorher angezeigt habt.

Sollte kein Schaden bis zum Ablauf entstehen, so gilt dann die reguläre Kündigung zum Ablauf.

Vorteil: Ihr braucht beim nächsten Versicherer nicht angeben, dass ihr schadensbedingt gekündigt worden seid, denn ihr habt ja selbst gekündigt.

Alles klar? ;-)

beim Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt. Widersprüche kannst du mit dem Computer schreiben wenn sie begründet sind, wenn sie nicht begründet sind dann hilft auch keine Rechtsschutzversicherung!

Wie wäre es einen Versicherungsmakler zu befragen, der bastelt euch schon den passenden Tarif beim passenden Versicherer.