Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung...Was übernimmt eine vollkasko versicherung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall kannst du nicht mehr abschließen - die übernehmen keine Kosten in einem "laufenden" Fall.

Deine Versicherung übernimmt alle Schäden, die dem Radfahrer und seinem Rad entstanden sind, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Das Bußgeld für fahrlässige Körperverletzung musst du aber selbst zahlen, dafür kommt keine Versicherung auf.

Mich wundert allerdings, dass einfach so ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit einem Bußgeld kommt - so ganz ohne Verhandlung.

Wenn du das Geld nicht zahlen kannst, dann stelle einen Antrag auf Ratenzahlung.

Gutes Gelingen Daniela

Hey Wolfsong,

den Vollkaskoschutz hast du für deinen Eigenschaden, evtl. mit einer Selbstbeteiligung, z.B. 300 € SB!

Was ist wenn ich dem Radfahrer noch mehr zahlen muss??  

Den Fremdschaden übernimmt deine Kfz-Haftpflichversicherung! Also unbedingt den Schaden deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden!. Diese Kfz-Haftpflicht prüft auch, ob die Ansprüche des Unfallgeschädigten berechtigt sind (wie eine Art Rechtschutzversicherung) und wehrt auch unberechtigte Anprüche auch ab - wenn's sein auch vor Gericht - und nur die berechtigten Ansprüche werden bezahlt!

Gruß siola

na er hat ja keinen "Eigenschaden" - nur dass er "fix und fertig" ist;-)

Deine Versicherung übernimmt alle Schäden, am Geschädigten und dessen Fahrzeug (Hier Fahrrad), die Strafe musst Du aus eigener Tasche zahlen. Ruf bei der Staatsanwaltschaft an und erklär die Situation (zu geringes Einkommen), meistens wird dann Ratenzahlung über mehrere Monate ermöglicht.

Na dann gehe mal zum Arzt, wenn du fix und fertig bist, für eine derartige Lapalie.

Wem eine derartige Lapalie so zu schaffen macht, der sollte sich ernstlich Gedanken darüber machen ob er überhaupt geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen.

  • A) keine Vollkasko übernimmt in diesem Fall irgend etwas
  • B) keine Rechtsschutzversicherung, die nachträglich abgeschlossen wird, zahlt für derartige Fälle

Die "Strafe" bzw. die Spende an die Krebsstiftung, zahlt auch keine Versicherung, da diese eine erzieherische Maßnahme darstellt bzw. Anspruchsvoraussetzung für die Einstellung des Verfahrens ist..

Personenschäden und Sachschäden des Radfahrer zahlt im übrigen deine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Im übrigen kann man bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung aufgrund der finanziellen Verhältnisse beantragen bzw. vereinbaren.

Die Vollkasko steht für Schäden am eigenen Fahrzeug ein,aber nicht für Fremdschaden.

Die 500 Euro sind keine Forderung des Radfahrers sondern eine Strafe,die sowieso von keiner Versicherung bezahlt wird.

Natürlich kannst du eine Rechtsschutzversicherung abschließen,aber die hilft dir in diesem Fall nicht mehr,weil bei Vertragsabschluß bestehende Fälle nicht versichert sind.