Verjährung Sicherheitseinbehalt Immobilie?

3 Antworten

Sie können den Unternehmer jetzt sofort in Anspruch nehmen und enge Fristen setzen setzen, nach deren Verstreichen Sie die Durchfürhugn der Arbetien durch ihn ablehenen und die Aufrechnung erklären.

Da Sie nicht alleine betroffen sind, sollten Sie zur Vermeidung von Rechtsfehlern und aus Gründen der Kostenvorlage gemeinsam einen fachkundigen Anwalt für Baurecht  einschalten.

7. Wann verjährt der Sicherheitseinbehalt?

Der Sicherheitseinbehalt verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Sicherheitseinbehalt fällig wurde (§ 199 Abs. 1 BGB).
Wurde der Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einbezahlt, wird er
nach Ablauf der Einbehaltungsfrist fällig. Wurde der
Sicherheitseinbehalt auch in der Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto
eingezahlt, wird er bereits mit Ablauf der Nachfrist fällig

http://www.st-sozien.de/faqs/sicherheitseinbehalt/

Ich bekomme ca. alle 3 Monate Mahnungen (keine gerichtlichen) bzgl. des Einbehaltes. Natürlich Antworte ich jedes Mal auf das Schreiben und mache auf die noch offenen Punkte Aufmerksam. So geht es nun seit 1,5 Jahren.

Es nutzt Dir überhaupt nichts, wenn Du stets freundlich antwortest. Du mußt Deinem ehemaligen Baupartner erstmal eine Mängelrüge mit Fristsetzung, via ERSch zukommen lassen. Reagiert er nicht, eine 2., ebenfalls mit ERSch, hinterher senden. Erst danach bist Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen. Reagiert Dein Vertragspartner dann weiterhin nicht, kannst Du selbstständig Handwerker mit den ausstehenden Arbeiten beauftragen und diese Kosten vom Einbehalt abziehen.

Ob Du dieses Prozedere selbstständig in Gang setzen kannst oder eher anwaltliche Hilfe benötigst, kannst nur Du selbst entscheiden.

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