Neubeginn der Verjährung!

7 Antworten

Wenn die Rechnung am 31.12.2013 verjährt ist, dann war sie offenbar aus dem Jahr 2010?

Wenn sie verjährt ist, kann durch Deine Zahlung keine neue Verjährungsfrist entstehen. Warum sollte sie?

Aber "aus Versehen" eine bereits verjährte Rechnung begleichen - das kann doch eigentlich auch nicht passieren, oder? Deine Geschichte erscheint mir doch sehr fiktiv!

Danke, Muss dann der Reiseverkäufer das Geld wieder zurücküberweisen?

@anjanni

"im Prinzip" ...

Da muss man begrifflich ein wenig unterscheiden. Die Forderung besteht weiterhin, du kannst allerdings die Einrede der Verjährung nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend machen. Am Ablauf ändert sich nichts, das heißt, die Einrede der Verjährung kann auch nach einer Teilzahlung geltend gemacht werden. Da aber die Forderung, wie oben beschrieben, weiterhin besteht, kannst du die EUR 100,00 auch nicht zurückfordern.

Ah okey. Das ergibt Sinn.

Dazu aus dem BGB:

§ 212 Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt ...

Aufgrund dieser Vorschrift kann deine Zahlung also tatsächlich zu einem Neubeginn der Verjährung führen. Es kommt darauf an, welchem Zweck deine Zahlung diente.

Was hast du als Verwendungszweck angegeben?

Wenn sich der Angabe entnehmen lässt, dass du mit der Zahlung den verjährten Anspruch anerkennen wolltest, dann tritt Neubeginn der Verjährung ein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann nicht.

Im letzteren Falle kannst du das Geld zurückverlangen (siehe dazu auch § 812 ff. BGB "Ungerechtfertigte Bereicherung"). Ohne entsprechende Willenserklärung darf das Unternehmen nicht davon ausgehen, dass du den Anspruch anerkennen willst und es darf die 100 Euro dann auch nicht auf den verjährten Anspruch anrechnen.

Naja aber die Verjährung war ja schon verjährt. dann kann sie ja nicht einfach neu beginnen???

@jasminromina

Doch, natürlich, nämlich in den durch den zitierten § 212 BGB benannten Fällen.

Hier schreibst du was von Reiserechnung und in einem anderen Thread stellst du die Frage ob eine Mahnung von einem Versandhaus die Verjährungsfrist hemmt. Also entweder zahlst du deine Rechnungen nicht, dann würde ich eine Schuldnerberatung empfehlen, oder du brauchst es für Hausaufgaben? Da würde ich dann empfehlen in der Schule besser aufzupassen. Irgendwie ist das nun alles etwas suspekt.

Weder, noch!

Wie kommst du darauf das die Rechnung verjährt ist? War es eine Rechnung die du nicht bezahlt hast? Dann verjährt sie nicht, ich habe auch noch nie gehört das eine Rechnung einfach so verjährt, Schulden bleiben 30 Jahre soweit ich weiß stehen und gerichtlich einforderbar. Bist du die Reise denn damals angetreten oder hast du storniert? Dann kannst du dein Geld zurück verlangen. Bist du angetreten musst du eh zahlen, dann verjährt da gar nichts.

War es eine Rechnung die du nicht bezahlt hast? Dann verjährt sie nicht, ich habe auch noch nie gehört das eine Rechnung einfach so verjährt, Schulden bleiben 30 Jahre soweit ich weiß stehen und gerichtlich einforderbar.

Du verwechselst offenbar Rechnung mit Titel...

@anjanni

Nein ich verwechsele da nichts, darum habe ich gefragt ob es eine Rechnung ist die nicht bezahlt wurde. Um es anders auszudrücken, wenn sie eine Reise gebucht und angetreten ist, diese Rechnung aber nicht bezahlt hat, verjährt diese Rechnung nicht so einfach, bzw. kann ich mir kaum vorstellen das der Reiseveranstalter so lange wartet. Sonst würde ja keiner mehr irgendwelche Rechnungen bezahlen und diese einfach mal verjähren lassen. Ich kann mir auch nicht vorstellen das da nie eine Mahnung gekommen ist. Und ich kann mir noch weniger vorstellen das ein Reiseveranstalter wartet bis die Rechnung verjährt ist ohne diese gerichtlich geltend zu machen. Irgendwie fehlen hier ein paar Informationen.

@Anna1230

Es geht nicht um deine Vorstellungskraft, sondern um JURA

@Anna1230

ES IST EINE ANNAHME UND NICHT REALITÄT

@jasminromina

Dann muss ich dir leider sagen das es REAL sicher nicht vorkommen wird das eine Rechnung verjährt weil ANGENOMMEN es gibt tatsächlich einen Unternehmer der Rechnungen die nicht bezahlt werden einfach so verjähren lässt ohne anzumahnen oder zu versuchen die Forderung gerichtlich einzufordern, wird der sicher nicht lange "überleben" Und wenn du JURISTISCHE Fragen hast, dann wende dich doch an einen Rechtsanwalt und nicht an einfache Menschen die versuchen zu helfen und sicher nicht hier sind um sich blöd von der Seite anmachen zu lassen.

Das stimmt nicht. Anna 1230!

Es unterliegt nach && 195 und 199 der regelmäßigen Verjährungsfrist! Es dient dem Rechtsfrieden und des Rechtsschutzes!!!