Kenn jemand ob es einen Rechtsschutz gibt für den Fahrer von einem Auto das jemand anderem gehört z.B. Bruder (Versichert ist das Auto für andere Fahrer)?

7 Antworten

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung versichert die versicherten Personen und die Fahrzeuge selbiger. Damit ist die (erlaubte) Nutzung dritter Personen der eigenen Fahrzeuge versichert genauso wie die (erlaubte) Nutzung fremder Fahrzeuge durch die versicherten Personen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So wie du es schilderst kenne ich es nicht!

Wenn dein Vater einen (A) FahrerRS hätte, dann wäre sein eigenes Auto nicht versichert - das ist doof!  Folglich muß er eine (B) VerkehrsRS haben, dann wäre aber das Auto, seine Insassen und Fahrer (nämlich DU) vollständig abgesichert.

Eigentlich gibt es nur die Alternativen (A) oder (B) oder garnicht. DU würdest allerhöchstens (A) benötigen.

Wenn dein Vater eine Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sind alle berechtigten Fahrer mit versichert in der Rechtsschutzversicherung.

Das gilt natürlich nur für Privatpersonen. Bei Firmen muss jedes Fahrzeug getrennt versichert sein. (Fahrzeugrechtsschutz)

Du selbst kannst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Dann bist du auch versichert, wenn du ein fremdes Fahrzeug (z.B. einen Leihwagen) fährst. 

Auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger hast du dann Versicherungsschutz.

Danke für die Antwort :) Hilt die Familienversicherung auch wenn die Kinder nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen?

@Webirene

Dann sind ALLE berechtigten Fahrer der mit versicherten Fahrzeuge gedeckt.

@Webirene

Solange die Kinder in Ausbildung sind, sind sie mitversichert.

@Buerger41

... wo steht das? Bei meiner auch noch nach der Ausbildung, wenn sie im Haushalt des VN wohnen. Also bitte!

Bei Firmen werden in der Regel die Fahrzeuge pauschal mitversichert, sehr geehrter Herr Hans.

@Buerger41

Gerade bei Firmen ist JEDES Fahrzeug bei der RS anzugeben und wird auch separat berechnet.

@DerHans

Nein. Sie sollten Ihre Kenntnisse in Rechtsschutz überprüfen, Herr Hans.

@Buerger41

Oh, ein Kenner? Und warum ist das bei meiner auch so?

Auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger hast du dann Versicherungsschutz.

Bei DEURAG hat sie Im Fahrer-Rechtsschutz auch Versicherungsschutz bei Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer!

Hi liebe Webirene,

da gibt es für dich z.B. bei der DEURAG den Fahrer-Rechtsschutz

www.xxv24.de/download/DEURAG-Rechtsschutz.pdf (Seite 3 unten!)

Gruß siola55

Schau mal auf die Seite vom ADAC, vielleicht bieten die sowas an.

Danke :) Dort habe ich leider nur eine für den Inhaber seiner Fahrzeuge gefunden

@Webirene

Ruf dort mal an, da gibt's auch irgendeine Familienversicherung.

@Webirene

Die ADAC-Verkehrsrechtschutzversicherung versichert das eigene Fahrzeug und die versicherten Personen. Damit ist auch die Nutzung aller anderen fremden Fahrzeuge (Ausnahme widerrechtlich in Besitz genommene) durch die versicherten Personen versichert.