Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften?

5 Antworten

Hallo glasklarHH,

versucht es doch mal bei der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG in 65189 Wiesbaden: diese bieten einen Tarif §29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken und dieser Versicherungsschutz umfaßt den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (WuG) sowie den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, wie z. B. hier in dem Link:

https://veps.deurag.de/tarifrechner/enterTarifrechner?execution=e1s4

Gruß siola

Buerger41  31.10.2013, 11:36

Nein, Sie irren. Die DEURAG wird das nicht tun.

siola55  31.10.2013, 12:23
@Buerger41

@Buerger41

Woher willst du das wissen? Habe früher mit der DEURAG als Partner in meinem Maklerbüro langjährig nur gute Erfahrungen gemacht - auch mit der ganzen Schadenabwicklung...

Buerger41  31.10.2013, 14:56
@siola55

Weil ich langjährig in der ARB-Bedingungskommission die Haltung der Deurag kennen gelernt habe.

siola55  31.10.2013, 19:48
@Buerger41

Hallo Buerger41,

interessant - hast du dann auch in der Kfz-Branche mit den AKB zu tun? Mit welcher Begründung z.B. haben die meisten Versicherer den Rabattretter abgeschafft bei den Neuverträgen mit den geänderten Bedingungen, wo diese langjährig Versicherten eh' fast keine Schadenfälle verursachen???

Für eine kurze Erklärung wäre ich dir sehr dankbar!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Buerger41  31.10.2013, 22:02
@siola55

Hallo Frau Siola 55,

damit kann ich leider nicht dienen.

Aber ich frage mal einen Kollegen im Netzwerk.

Mit besten Grüßen eines aktiven Versicherungsmaklers :-)

Ihr solltet Euch an jemanden wenden, der sich mit Versicherungen auskennt. Der kann dann auch genau sagen, welche Versicherung ihr überhaupt braucht und wo ihr diese am besten abschließen könnt

Doch, das gibt es. Man hilft sich hier mit einem Trick, dessen Weg z.B. das OLG Celle gewiesen hat. Wie das geht wird Ihnen ein Versicherungsmakler mit Rechtskenntnissen aufzeigen können. Die ÖRAG, Roland-RS, AlteLeipziger u.a. erlauben das.

Von DEURAG lasse ich lieber Finger

Buerger41  31.10.2013, 11:57

Vermutlich hilft es Ihnen mein Hinweis nicht weiter. Daher diese Ergänzung.

  1. Über Rechtsschutz nach § 29 ARB (Rechtsschutz für Wohnungseigentum und Miete) ist die Verwaltung nicht absicherbar.

  2. In Betracht kommt aber der sog. Privat-RS. Hier ist mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass Streitigkeiten innerhalb der WEG nicht abgesichert sind.

Nach außen tritt einer (VN)der Gemeinschaft auf. Mit dem VU ist weiter zu vereinbaren, dass eine gewerbliche Vertretung nicht gegeben ist, sondern eine turnusmäßige, privatrechtlich geregelte Vertretung, die von der Personenzahl keine Mehrkosten bei den anwaltlichen Gebühren auslöst.

Das machen, wie geschrieben- ganz wenige Versicherer. Man sollte hierzu einen Spezialmakler beauftragen.

Eure "WEG" ist keine juristische Person im Sinne des HGB - ihr könntet zwar durch einen Eintrag im HRG (als UG mit eingeschränkter Haftung) ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gründen, aber die wäre dann der Buchführungspflicht unterlegen.

Was ihr im Moment habt ist eine GBR (Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) und die ist keine juristische Person.

Buerger41  31.10.2013, 12:01

Sie sollten sich eine Brille mit Durchblick zulegen :-)

Ich als Verwalter habe keine Rechtsschutz. Auch unsere WEGs nicht. Verwalterhaftpflicht ist wichtig.