Rechtsanwälte Haas und Kollegen, Gerichtsverfahren möglich?

4 Antworten

Huhuu, 

zu erst einmal mein Beileid :D
Ich habe mit diesen netten Kollegen auch meine Erfahrungen gemacht. Ich empfehle dir ein Schreiben auf zu setzen in dem du schreibst, dass du die 60 Euro ( also die Originale Summe) bezahlst bis zum gewissen Datum und dem restlichen Betrag widersprichst ( An Haas`&Kolleg bezahlen). Wenn die sehen dass du schon was bezahlt hast, werden die in der Regel kolanter und wollen einen Vergleich anbieten, ob du dich dann auf den einlässt ist deine Sache, es kann passieren dass es zur einer Verhandlung kommt und wenn du dich darauf einlässt wünsche ich dir viel Glück dass du diese auch gewinnst. Allerdings ist es schwer gegen solche großen Firmen zu gewinnen :/ 
Ich habe damals etwas bestellt wovon ich nie die Rechnung erhielt und dann plötzlich kam ein Inkasso Schreiben, das ging dann soweit dass auch Haas&Kolleg mit mir rummgemacht haben, letztendlich habe ich mich dann auf den Vergleich eingelassen, den  Betrag habe ich dann per mini Raten abgezahlt, weil ich leider nicht beweisen konnte keine Rechnungen bekommen zu haben ( Wie will man auch was beweisen was nicht da ist ^^) Tja diese Kleinen Raten haben mir finanziell nicht weh getan, allerdings war es nicht der Weg der ''Gerechtigkeit'' :D Wenn es dir also ums Geld geht, rate ich dir es in kleinen Raten abzustottern, wenn es dir aber um Gerechtigkeit geht, suche dir einen guten Anwalt und hau rein :D 
Liebe Grüße und viel Erfolg !

Hast du gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt (binnen 14 Tagen)?

Wenn Ja muss diese Kanzlei nun Klage einreichen, das würde für die Bedeuten abwarten und Tee trinken. Wenn in 3 Jahren (an Silvester) noch keine Klageschrift bei dir eingetroffen ist, ist die Sache verjährt und der Anspruch kann seitens des Gläubigers nicht mehr geltend gemacht werden.

Wenn Nein, hast du dem Antragsteller automatisch die Forderung anerkannt und er kann 30 Jahre lang Zwangsvollstrecken.

Gabriel93 
Fragesteller
 05.06.2016, 18:52

Widerspruch wurde fristgerecht beim Amtsgericht eingereicht, danke für die Antwort :-)

Zu deinem Fall kann ich dir da wenig sagen, allerdings gehen solche Delikte immer auch vor Gericht und teilweise dürften die Angeklagten auch schon mal "einrücken" - weil sie die Strafe nicht zahlen können oder wollen eben ersatzweise Haft.

Und wenn du auf den Mahnbescheid nicht reagierst, steht bald der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür.

Ich rate dir zu einem eigenen Anwalt.

Rechthaberisch sein kostet, das liegt nicht an der Kanzlei. Du könntest den Ausweis nicht vorlegen, also zahlst Du.