Mahnung von RA Haas und Kollegen aus Baden Baden über etwas, was ich nie bestellt habe. Was soll ich tun?

6 Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten des Handelns. Wenn du erwachsen wärst, wurde ich dir raten, zu warten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, und gegen den dann Widerspruch einzulegen. Da du aber noch ein Kind bist, kannst du mit der Mahnung einfach zur Polizei gehen, und denen das vorlegen. Die sagen dir dann, was weiter zu tun ist.

Meines Erachtens ist das ein Betrugsversuch.

In dem Brief steht "Amtsgericht Stuttgart - Mahngericht". Allerdings - wie gesagt, habe ich definitv nichts verbrochen. Ich habe das Versandhaus nicht mal gekannt bis gerade eben. Unten drunter steht noch, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Außerdem kam der Brief auch in einem gelben Postzustellungsumschlag..wie es eben üblich ist.

@iSynysteRx

In dem Brief steht "Amtsgericht Stuttgart - Mahngericht"

Ich dachte es wäre nur eine Mahnung. Jetzt ist es auf einmal ein Mahnbescheid von einem Amtsgericht?

Kannst du bitte die korrekten Begriffe verwenden?

@kevin1905

Sorry, wusste bis gerade nicht, ob es nun ein Unterschiede gibt zwischen Mahnbescheid und Mahnung. Werde das erste mal mit sowas konfrontiert, denke da ist ein Fehler der Begrifflichkeiten nicht ganz so tragisch, wenn ichs doch nun hier hin geschrieben habe.

@iSynysteRx

Wie ich woanders schrieb: Vom gericht kommt folgendes http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm (zweitletztes und drittletztes Formular). Wenn dem so ist, lass deine Eltern den Widerspruch ausfüllen (Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt). ggf. ein Begleitschreiben verfassen, dass du minderjährig bist. Und wie hier schon empfohlen wurde: Geht gemeinsam zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt. Der Polizei bietet man zwei Erklärungsmöglichkeiten an: Da muss ja jemand mit deinen Daten hausieren gegangen sein, wenn du es nicht warst oder das Inkassobüro findet den echten Schuldner nicht mehr und probiert sich an einer Personenverwechslung in der Hoffnung, dass du nicht weißt, wie du dich wehren kannst.

Wenn es eine Mahnung ist: per Einwurfein schreiben widerrufen

Wenn es ein Mahnbescheid ist, welcher vom Gericht kommen muss und der Empfang auch bestätigt werden musste:

Dort sind folgende Möglichkeiten: Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt (was auch so ist)

Dieses auch ankreuzen und innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Unterschrift nicht vergessen.

Kurzes Anschreiben: 

"Der Anspruch wird nach Grund und Höhe bestritten; sie werden hiermit aufgefordert,

a) eine vom Auftraggeber unterzeichnete Vollmacht im Original sowie

b) Prüfungsfähige Nachweise des Anspruchs

c) Zustellbescheinigung der Versandfima

bis spätestens

                                             25. Juni 2015

hierher vorzulegen. Nach fruchtlosem Fristablauf wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

...."

Werden dann Nachweise überreicht (unwahrscheinlich!) kann immer noch mangelnde Geschäftsfähigkeit eingewandt werden.

Schätze jedoch, es handelt sich um eine Betrugsmasche, möglicherweise unter mißbräuchlicher Nutzung der Anwaltsadresse!

Danke für diesen Text, werde das so mal abschicken. Muss es als Einschreiben sein? Ich wollte noch anmerken, dass ich festgestellt habe, das ich sogar 12 war und nicht 13. Aber wie kann es sein, dass diese Leute meinen Zweitnamen kennen? Und ich habe 2012 auch noch gar nicht auf dieser Straße gewohnt, wo ich nun wohne.

Der Brief kam auch in einem Postzustellungsumschlag (Gelb) also recht förmlich, falls das irgendwas ändert. Außerdem kommt doch erst bevor ein Mahnbescheid kommt (Laut brief: Mahnbescheid vom Amtsgericht Stuttgart) ein paar normale Mahnungen oder? Solche habe ich auch nie bekommen, was ja hätte sein müssen, wenn es legitim wäre.

@iSynysteRx

Bitte per Einschreiben verschicken. 

Sollte ein förmlicher MAHNBESCHEID (vom Amtsgericht-) kommen: Widerspruch einlegen (Frist: 14 Tage)

@Justinianus

Widerspruch mit dem von dir geschriebenen text müsste gehen oder?

@iSynysteRx

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid erfolgt ein Widerspruch nur durch ankreuzen.

@kevin1905

Ja genau. So ein Beiblatt ist ja da, aber was passiert wenn ich dort mein Kreuzchen setze? Dort sind folgende Möglichkeiten: Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt (was auch so ist) oder ich widerspreche nur einem Teil und zwar: Teilbetrag, Zinsen, Zinsatz etc pp. mit der möglichkeit dies durch einen gesetzlichen Vertreter ausfüllen zu lassen?

Also auf mich würde ja jetzt das erste passen, also ich widerspreche dem Anspruch insgesamt. Gut. Was passiert dann?

Vom Grundprinzip her zwar korrekt, ABER: Da TE nach wie vor minderjährig ist, einfach die Eltern machen lassen. Darüber hinaus sollten die Eltern Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt erstatten.

nun, wie soll ich damit umgehen?

Widersprechen (Einwurfeinschreiben) und Datenweitergabe an die Schufa untersagen.

Habe ich überhaupt schon eine Schufa-Akte mit 17?

@iSynysteRx

Mach dir bitte keine Gedanken über die Schufa, so lange der Mahnbescheid im Raum steht. Widersprich erstmal!

Legs erst mal beiseite - wahrscheinlich ist es Betrug. Es wird wohl nichts nachkommen. Und auf keinen Fall irgendwie reagieren.

Ist wohl doch keine schnöde Mahnung sondern ein Mahnbescheid, daher solltest du deine Antwort nachbessern! ;-)

@kevin1905

Meine Antwort gab ich, als das

"Amtsgericht Stuttgart - Mahngericht"

noch nicht hier bei GF stand.

Dann sollten die Eltern damit zur Polizei gehen - ich denke nämlich trotzdem, dass es sich um Betrug handelt.