Haas & Kollegen Inkasso abzocke muss ich zahlen?

8 Antworten

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Teilzahlungen sind kein Schuldanerkenntnis und dürfen demzufolge nicht mit einer weiteren Gebühr in Höhe von 81.--€ belastet werden. Das ist aus meiner Sicht Abzocke. Anders sähe es aus, wenn du schriftlich ein Schuldanerkenntnis abgegeben hättest. Ich würde dem Inkassobüro mitteilen, dass du die jetzt, nachdem du alles bezahlst hast, geforderten 81.--€ nicht begleichst, weil diese zu unrecht verlangt werden. Verweise auf § 781 BGB.Für den Fall, dass das Inkassobüro auf den Ausgleich der 81.--€ besteht, würde ich denen auch mitteilen, dass du anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nimmst. Da dürfte die Sache erledigt sein. Viele Inkassobüros melken die Schuldner und setzen auf deren Unkenntnis über Rechte und Pflichten.

Eine Teilzahlung kann niemals als Schuldanerkenntnis gelten. Das BGB setzt ausdrücklich die Schriftform voraus. (781 BGB)

Dem Inkasso würde ich antworten: "Werte Damen und Herren, wie sie genau wissen, kann ein Schuldanerkenntnis nur schriftlich abgegeben werden. Ihre Vorgehensweise ist daher grob rechtswidrig. Ich weise ihre Forderung dementsprechend zurück. Sollte ich weiter von ihnen belästigt werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor."

Und danach schweigen. Sollte tatsächlich weiter gedroht werden, nochmal melden.

Zitat aus dem Brief : 

Die Anpassung der Ratenhohe bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Ratenvereinbarung wird unter Voraussetzung der Übernahme der 1,5 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauchale, gemäß Paragraph 13, 31b RVG i.V.m Nr. 1000, 1003, 7002 VV, von 81,00 EUR zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.... 

Klingt für mich wie Bahnhof und selbst sie Frau am Telefon von Hass & Kollegen konnte mir nicht wirklich erklären wüfür die weiteren Kosten sind stattdessen sagte sie zu mir "naja das sind halt die kostwn die da halt so Anfallen"

Es ist eine Anwaltskanzlei und kein inkassobuero

Ich bin diesmal anderer Meinung als Kevin

Die Formulierung ist eindeutig 

Du bist konkludent darauf eingegangen und hast durch die mtl Zahlungen Fakten geschaffen. 

@EXInkassoMA

Ja und Nein. In der Tat müssen Schuldeingeständnisse schriftlich abgegeben werden. Insofern ist der Satz "Teilzahlungen werten wir als Zustimmung" Blödsinn. Die können werten, was sie wollen. Solange ich nichts unterschreibe, passiert nicht viel.

Andererseits hast du aber auch Recht, was das konkludente Handeln angeht. Die Gebühr war zudem deutlich angekündigt. Wenn ich dem nicht widerspreche, habe ich ein Argumentationsproblem.

Ich sehe hier aus dem Dilemma ein Schlupfloch: "Die Anpassung der Ratenhohe bleibt ausdrücklich vorbehalten" Solche einseitigen und willkürlichen Bedingungen sind keine vernünftige Einigung im Sinne des RVG und ich würde argumentieren, dass deswegen weder unterzeichnet wurde noch die Einigungsgebühr anerkannt wurde. Schließlich hätten sie jederzeit die Einigung aufkündigen können bzw. eskalieren können mit einer Nachverhandlung und einer dann wieder neuen Einigungsgebühr. Das ergibt keinen Sinn.

Ich würde hier auf Konfrontation mit dem Inkasso gehen.

Da musst Du wohl ins Kleingedruckte gucken. Bei Inkassounternehmen kann man oft nicht immer gleich nachvollziehen, wie die auf die berechneten Beträge kommen.


Das nennt der Strafrechtler dann einen versuchten Betrug (§ 263 Abs. 2 StGB).

Was Inkassobüros abrechnen dürfen ist ganz klar durch das RVG nach oben begrenzt.

ich einigte mich mit dem Inkasso Unternehmen auf eine Ratenzahlung von monatlich 25 Euro um den Betrag abzuzahlen.

Wenn du diese Aussage vor mir persönlich machen würdest, hättest du jetzt wahrscheinlich eine Kopfnuss.

Wurde die Ratenzahlung schriftlich vereinbart? Hast du ein Schuldanerkenntnis unterschrieben?

und ich dies mit der Überweisung meiner ersten Rate dem gamzen auch zugestimmt habe

Falsch.

Ein Schuldanerkenntnis kann nicht durch konkludentes Handeln erfolgen, sondern nur schriftlich (§ 781 BGB).

nun ist meine Frage ob dies rechtens ist und ich dieses Geld nun auch noch bezahlen muss ?

Ich verweise auf meine Frage von oben!

Ich musste den Betrag ja bezahlen da das die  Hauptforderung war.. ansonsten ist ja klar das die Rechnung immer höher wird es geht halt um sie weiteren Kosten die sie nun verlangen 

@Bobby51

Du hast meine Frage nicht beantwortet!

Inkassobüros kannst du grundsätzlich ignorieren. Du musst nur die Hauptforderung zahlen.

Als Verzugskosten kämen höchstens Mahngebühren (maximal 2,50 € pro Brief, Rücklastschriftkosten und Zinsen) in Frage.

Diese wären ebenfalls an den Gläubiger zu zahlen.

Anders sieht die Sache aus, wenn man ein Schuldanerkenntnis unterschreibt. Daher frage ich.