nach 20jahren soll ich bezahlen!

14 Antworten

Normale forderungen verjähren spätestens 3 jahre nach ablauf des entstehungsjahres.

Schulden aus einem rechtskräftigen titel (vollstreckungsbescheid, versäumnisurteil) verjähren 30 jahren nach rechtskraft des titels/urteils.

Sag denen die sollen einen beweis ihrer forderung schicken.

Tun die ablehnen, zeig sie wegen versuchten betrug an.

Nehmen wir mal an, die haben recht und die forderung ist aus dem jahr 1992 .

Dann ist diese forderung am 31.12.1995 verjährt, sofern du in dieser zeit und auch danach in dieser sache keinen mahnbescheid erhalten und diesem nicht widersprochen hast.

Hast du ein aktenzeichen, geh damit zum amtsgericht - zivilabteilung und frag ob dazu schon mal ein mahnbescheid und vollstreckungsbescheid erlassen wurde.

Falls nein, kannst du die ab sofort ignorieren.

Wenn die dir einen mahnbescheid per gericht schicken lassen, dann musst du diesen unbedingt widersprechen.

Haben die einen Titel gegen Dich?

Wenn Nein, stell die Einrede der Verjährung.

ja sie sagte was von titel!!!!

@mirimaus09

Hast Du jemals vom Gericht einen Vollstreckungsbescheid bekommen?

Sagen können die viel, solange es keinen gerichtlichen Titel gibt, ist das verjährt.

Briefe, die nicht vom Gericht kommen, kannst Du getrost ignorieren. Nach 20 Jahren ist alles ausser Mord sowieso verjährt. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt: Dann allerdings musst Du aktiv werden; dazu ist auf der rückseite ein feld vorgesehen. Für den Widerspruch musst Du keine Belege vorweisen, aber wenn Du nicht widersprichst, wird er wirksam, und dann hast Du ein Problem und musst zahlen.

diese antwort klingt sehr komisch, denn du hast ja nun keine mahnung o.ä. bisher von der rechtsanwaltskanzlei haas und kollegen erhalten. auf jeden fall würde ich da an deiner stelle NUR schriftlich reklamieren - geht am allerschnellsten per mail (bitte fordere eine zustellmail an bzw. eine lesenachricht) oder du schickst ein fax und druckst dir den zustellbericht dazu aus und bittest da um zusendung der entsprechenden unterlagen.

wenn die weiterhin auf komisch machen müsstest du u.. dir rechtliche beihilfe suchen...

jetzt stellt euch mal vor, ich bezahle das, dann bekomme ich nächste woche wieder ein brief... im wert von 1000 euro was ich vor 20 jahren bestellt haben soll. was mich auch stutzig gemacht hat war die 0180 nummer....

@mirimaus09

lass dich mal nicht ins boxhorn jagen. auf alle fälle solltest du drauf reagieren oder auch mal googeln ob diese ra-kanzlei schon anderweitig auffällig war. jedenfalls nicht bezahlen! erstmal checken. und wenn ein aktenzeichen besteht, eben auch auf gericht nachfragen...

Sie muss weder schriftlich reagieren, noch sich rechtlich hilfe holen.

Einfach ignorieren, selbst wenn du damals was bestellt hast und nicht bezahlt hast, haben die Pech gehabtm denn das ist bereits verjährt.

Das ist einfach abzocke, gibt genug Leute die aus Angst bezahlen, sei keiner von denen.