Rechtliche Situation bei Verkauf von Produktbildern auf eBay?
Wäre es Betrug bzw. arglistige Täuschung, wenn man auf eBay ein Bild von einem gefragten Produkt verkauft, in den Titel irgendwas à la "(Produkt) Fotoprint" reinschreibt und in der Beschreibung nochmal klar und deutlich erwähnt, dass man kein Produkt, elektr. Gerät etc. erwirbt, sondern nur ein Foto von diesem? Den Startpreis der Auktion noch auf 1€ setzen, damit es nicht als Wucher abgestempelt werden kann.
Moralisch gesehen natürlich unter aller Sau, rechtlich wäre man aber komplett abgesichert, oder? Ich mein, wer lesen kann, ist klar im Vorteil 🤷🏻♂️ Außerdem gibts Bots, die nach Schlagwörtern suchen und bei einer Übereinstimmung ein Gebot abgeben. Ist ja auch unfair gegenüber den richtigen Käufern/Bietern, da wäre es gar nicht mal so verkehrt, diese Strategie auszunutzen.
5 Antworten
Klar kannst du das so verkaufen. Früher gabs auch mal n schwunghaften Handel auf ebay mit Produktverpackungen. Da wurden auch schon mal hunterte Euro auf n Karton von ner Grafikkarte geboten obwohl im Angebot klar stand, dass es sich nur um die Verpackung handelt. Wer lesen kann ist wie immer klar im Vorteil.
Wer Gesetze lesen kann ist klar im Vorteil.
Und welches Gesetz ist da deiner Meinung nach einschlägig?
Wenn ich deutlich sage: Ich verkaufe ein Foto (oder eine Originalverpackung) in wie fern soll das einen Betrug darstellen?
Was soll ich Dir jetzt sagen? Wer sollte für ein Foto Hunderte von Euros ausgeben? Das Gericht wird Dir schon mitteilen, dass das eine schlechte Idee war. Und das ist gut so.
Moralisch gesehen natürlich unter aller Sau
Und damit hast Du Deine Antwort selber schon gegeben. Der Rest ergibt sich daraus.
Außerdem (...) da wäre es gar nicht mal so verkehrt, diese Strategie auszunutzen.
Es wird moralisch nicht besser, indem Du versuchst das jetzt vor Dir selber und Dritten zu rechtfertigen, damit unsere Meinung über Dich (bzw. Leute, die so etwas in Betracht ziehen) damit milder gestimmt wird. Das wird nicht passieren.
Sollte ein Käufer tatsächlich zahlen, wird er danach klagen. Und Recht bekommen. Dutzende Urteile zum Thema Karton statt Elektronik versteigert sprechen da eine deutliche Sprache. Unter'm Strich also ein Verlust, denn Kosten für's Gericht und für den gegnerischen Anwalt zahlt der "Verkäufer" auch.
Tip: Wenn man den Karton in der Rubrik "Verpackung" einstellt könnte es anders ausgehen. K.A. ob es für GPU-Bilder eine eigene Rubrik gibt. Vermutlich nicht.
P.S.: Und immer schön darauf achten, die Rechte für's Bild einzukaufen, bevor man in Druck geht. Andernfalls könnte NVIDIA dich arm machen.
Sollte ein Käufer tatsächlich zahlen, wird er danach klagen. Und Recht bekommen.
Genau das erschließt sich mir nicht. Wieso um alles in der Welt sollte er Recht bekommen, wenn überall, wo nur möglich, ausgeschlossen wird, dass ein Gerät verkauft wird? (Titel, Beschreibung, Kategorie etc.)
Wenn ich im Internet ein offensichtliches Foto bzw. Poster von z.B. einem Tiger kaufe, verklage ich den Verkäufer ja auch nicht, weil ich im DHL-Paket keinen lebendigen Tiger vorgefunden habe...
Das ist einfach die Dummheit des Käufers, wenn er (laut Titel) ein "Playstation 5 Fotoprint DIN A4" für 700€ kauft 😅
Es ist nie die richtige Kategorie. Weil da ja keiner danach suchen würde. Und weil natürlich meterlang die technischen Specs des gar nicht zum Verkauf stehenden Artikels aufgelistet werden scheinen die Richter:innen dieses Landes den Verdacht zu hegen, man könnte eine Täuschung geplant haben.
Moralisch gesehen natürlich unter aller Sau, rechtlich wäre man aber komplett abgesichert, oder?
Rechtlich kann man mit einer Klage rechnen.
Die Wahrscheinlichkeit damit durchzukommen, ist so minimal, dass es sich schon gar nicht lohnt dieses Risiko einzugehen. Da stehen so viele Punkte im Raum die man erstmal absichern müsste ehe man auch nur daran denkt sowas zu tun.
Nein, das ist kein Problem wenn der Artikel klar im Titel und in der Beschreibung beschrieben ist und in der richtigen Kategorie eingestellt worden ist.
Das Bild sollte aber selber gemacht worden sein, bei Bildern aus dem Internet besteht eine Abmahngefahr.
Und im Zweifel gibt es dafür eine Verurteilung. Wer Gesetze lesen kann ist klar im Vorteil.