Ebay Nicht Zahler zur Kasse bitten! (Spaßbieter)
Hi,
Wie schon oben Beschrieben habe ich etwas Verkauft und der Käufer Zahlt nicht und ist auch ziemlich Nervig meiner Meinung nach und ich fühle mich Verarscht von ihm. Deswegen möchte ich mein Geld erst Recht oder die 30% für den Spaßbieter eintreiben lassen. Der Käufer kauft erst und stellt dann Fragen zum Produkt und möchte Rechnungen haben wie von Reparaturen oder ähnliches, gehts noch!? So langsam habe ich die Schnauze voll von Ebay und ihren Käufern.
Ich habe ihm eine Machbare Frist von 12Tagen nach der Auktion eingeräumt diese ist jetzt Abgelaufen, es kommt keine Zahlung und auch nur Rotzfreche emails, wo er sich lustig macht. Ich habe in der Beschreibung ganz klar geschrieben das Spaßbieter die üblichen 30% Bezahlen werden. Es sind ja schon einige Spaßbieter vor Gericht zu der Zahlung verurteilt worden.
Soll ich Lieber gleich die 400€ eintreiben lassen oder nur die Vertragsstrafe und somit die 30% vom Gesamtbetrag?? Wie gehe ich am Besten vor ohne gleich mit Verlusst an ein Inkasso unternehmen abtreten zu müssen?
Kann ich hier einen Online Mahnbescheid einreichen da wir ja einen Rechtsgültigen Kaufvertrag durch die Auktion haben, kann ich da das Geld einfordern ohne das er die Ware erhalten hat bzw Sie nicht Bezahlt??
Bitte erspart mir das mit wieso ich den Aufwand betreiben will oder ähnlichen denn genau weil diese Menschen nicht zur Rechenschaft gezogen werden machen die Einfach weiter. Ich möchte einfach nicht mehr so mit mir umgehen lassen und immer alles im Leben einfach hinnehmen müssen. Da wo ich Recht habe möchte ich ab jetzt auch mein Recht einfordern.
7 Antworten
Du hast doch von ebay mit der Verkaufsbenachrichtigung auch die Adresse bekommen vom Käufer, recherchiere doch ein wenig im Netz, Straße, Hausnummer.....wer wohnt da noch und ruf mal an. Falls es sich wirklich um jemanden Minderjähriges handelt, sollte man die Eltern informieren. Vielleicht etwas viel Aufwand, ich hab die Zeit und mache das meist, wenn jemand keinen Bock hat zu bezahlen. Bisher hat das 2 x funktioniert.
Man kann aber auch den Kauf abbrechen und den Artikel neu einstellen. Du bekommst Deine Gebühren gut geschrieben und der Bieter, den merkt sich ebay, fällt er mehrfach auf, wird sein Account gesperrt.
Oder treib die 30 % ein, das ist eine gute Alternative, wenn der Kunde dann auch noch die Kosten tragen muss, wird ihm oder ihr in Zukunft die Spaßbieterei so richtig vergangen sein.
Es wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Deswegen ist er auch verpflichtet, dir den Kaufpreis zu bezahlen. Tut er das nicht, kannst du ganz regulär rechtliche Schritte einleiten. Das schließt auch ein gerichtliches Mahnverfahren ein, wenn du über die Kontaktdaten verfügst.
Das prozessrisiko liegt im Endeffekt bei dir
0800 6665722 ist die Nummer von ebay Kundenservice.
und was glaubst du macht der ebay kundenservice ?
garnix , ebay stellt die plattform , um seine probleme muss man sich selber kümmern