Anzeigen wegen Betrug?

6 Antworten

Man muss nicht direkt Betrug unterstellen. Erstmal ist es eine Zivilrechtliche Forderung, wenn der Verkäuer das nicht einsehen will und das Ding nicht zurück nehmen will musst du das Zivilrechtlich einklagen. Meistens hast du als Privatkäufer das Problem , dass solch Mängel regelmäßig ausgeschlossen werden. Da muss dann das Gericht entscheiden, ob das Gerät vorher schon defekt war und der Käufer davon wußte , oder ob dem nicht der Fall ist und du somit Pech gehabt hast.

Klar kannst du Ihn auch wegen Betrugs anzeigen, aber dass würde Ich von der Reaktion des Käufers abhängig machen.

Jeder kann jeden anzeigen, jederzeit.

Das ist dann zuallererst ein Sachmangel, das ist Zivilrecht.

Für einen Betrug müsste der Verkäufer vorsätzlich gehandelt haben, was ihm so leicht vermutlich nicht nachzuweisen ist.

Außerdem brauchst du dann sowieso wieder das Zivilrecht, um deine Bezahlung wiederzubekommen.

Sofern sich der Vorsatz also das Wissen und Wollen auf den Betrug nachweisen lässt, ja. Wenn es sich aber um eine Verbraucher also eine Privatperson handelt und er diesen defekt aller Wahrscheinlichkeit nicht kannte wird es schwierig.

Anzeigen kann man immer, aber eine Anzeige bringt Dir dein Geld nicht zurück.

Und meistens, sind die Daten nicht echt.