Rechtliche Möglichkeiten bei falschen Angaben bei Wohnungskauf?
Hallo,
meine Freundin und ich haben eine Eigentumswohnung gekauft. Diese ist unter anderem aktiv damit beworben worden, das bspw die Küchenwand LEICHT entfernt werden kann um eine offene Küche zu erhalten. Zudem wurde uns gesagt das noch vor Wohnungskauf zwei Fenster ausgetauscht werden und dies bereits alles geregelt ist.
Heute hatten wir die erste Eigentümerversammlung und wir erfahren das die Fenster zwar im Gespräch waren, jedoch nicht beschlossen wurden. Demnach auch nie ein Termin zum Austausch im Gespräch war. Laut Maklerin und Verkäufer sollten die Fenster im Juni getauscht werden.
Zudem hat uns heute der dritte Handwerklich begabte Bekannte erzählt das es sich definitiv nicht um eine ,leicht‘ entfernbare Wand handelt und das mit viel Arbeit verbunden ist - wenn die Wand überhaupt entfernt werden kann. Sie sagen nämlich das es sich um eine tragende handelt.
Beide Punkte wurden aktiv als Verkaufsargument genutzt und zumindest die ,leicht‘ entfernbare Küchenwand steht auch im Makler Exposé - die Fenster haben wir leider nur mündlich zugesagt bekommen. Die Maklerin hat jedoch im Kleingedruckten eine Haftung bezüglich den Angaben ausgeschlossen, da diese lediglich vom Verkäufer übernommen und nicht geprüft wurden.
Gibt es dennoch rechtlich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen beispielsweise Geld zurück zu erhalten? Gegen den Verkäufer dann aber aufgrund falscher Aussagen - die Maklerin hat sich ja durch das Kleingedruckte gerettet. Der Verkäufer hat selbst nach dem Wohnungskauf noch per WhatsApp regelmäßig über die Fenster geschrieben das alles geregelt ist etc.
Freuen uns sehr über eure Tipps und Hilfen!
4 Antworten
Fenster sind Gemeinschaftseigentum
ob es eine tragende Wand ist, kann sein, auch eine Solche kann entfernt werden. es muss ein entsprechender Träger eingezogen werden. Statik beachten
da keiner die Verträge kennt, ab zum Anwalt, der muss sich das ansehen
es kann sein, dass dieser Anwalt/Notar da nicht aktiv wird; wenn der Kaufvertrag noch nicht vollendet ist.
ein Anwalt wird tätig, dann wird auch eine Zahlung fällig.
Hallo UltimateSheet,
bitte nicht böse sein, aber mir scheint es, dass ihr sehr unbedarft an den Kauf einer WEG-Einheit gegangen seid.
Allgemein gilt: Wenn ich mich nicht auskenne, dann muss ich mich beraten lassen. Und zwar nicht von einem gutmeinenden Bekannten, der einen kennt, der einen kennt.....sondern von einem Fachmann. Ein Makler arbeitet für die Verkäuferseite, die Kerls sind zwar durch die Bank sehr nett, aber ich traue keinem von denen über den Weg. Das habt ihr versäumt.
Was nicht im Vertrag steht, kannst du vergessen. "Leicht entfernbar" ist ein dehnbarer Begriff. Unterzug rein - Wand raus - kein Problem - Kosten? Da wirst du staunen.
Eine WEG-Einheit zu kaufen ohne vorher mit dem Verwalter zu reden und sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen zu lassen ist schon sehr mutig.
Ich fürchte ihr seid zum Teil über den Tisch gezogen worden, andererseits habt ihr euch auch sehr blauäugig verhalten. Auf gut deutsch: Ihr habt keine Ahnung von diesem Geschäft. Das jetzt mit einer Klage zu bereinigen - vergiss es. Im Baurecht kommt es meistens zu einem Vergleich. Oder möchtest du Gutachten über Gutachten im Voraus bezahlen? Rechtsanwälte klagen natürlich gerne und vertreten dich auch gerne und nehmen auch das Geld von dir gerne, das dann fällig wird. Zwei Fenster sind irgendwas zwischen 1000 und 2000 €, bei der Wand hast du keine Chance. Deswegen willst du einen Prozess anstreben? Lass es gut sein und schreibe es unter "Lehrgeld" ab.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Hallo ,nach meiner Meinung sind nur die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften bindend. Whatsapp gehört nicht dazu. Für eine tragende Wand benötigt Ihr einen Statiker eine ausführende Firma und evt. einen BauantraG und Baugenehmigung.
Das wird teuer. Ihr solltet euch überlegen, ob Ihr die Wohnung so nutzen wollt , wie sie ist. Oder vermieten.
Eine juristische Rückabwickluñg, müssten Anwälte klären...aber wenn die Wohnung euch eigentlich gefällt.
Fenster könnt Ihr immer noch nach vorliegenden Modalitäten tauschen.
Also nach meiner Meinung ist alles nicht so schlimm. Wenn man eine Wohnung kauft, kauft man immer ein bisschen die Katze im Sack.
Da wirst Du wohl oder übel einen Anwalt brauchen.
Der Makler ist fein raus, denn der übernimmt ja alle Angaben ohne Gewähr.
Demnach kannst Du nur gegen den Verkäufer vor gehen und das dauert, denn dafür muß erst ein Prozess geführt werden um einen Schadensersatz zu fordern.
Wegen der Wand in der Küche müßt ihr euch einen Spezialisten holen, der beurteilen kann ob und wie man die Wand entfernen kann, denn eine tragende Wand ist nicht ohne Probleme zu entfernen, denn die muß zusätzlich noch unterstützt werden und das kann schon einen erheblichen Aufwand bedeuten. Vielleicht könnt ihr ja den zusätzlichen Aufwand als nachträglichen Preisnachlaß erhalten.
Ich hatte beim Wohnungkauf ein ähnliches Problem. Die Wohnung war letztendlich fast 10qm kleiner als in der Anzeige angegeben. Ich habe heraus gefunden, daß ich einen alten Plan hatte. Habe den aktuellen angefordert und es kam raus, daß er eine Wand um 1,5 Meter zu Gunsten des Nachbarn versetzen ließ und dadurch die qm verloren gingen. Zum Glück war der Verkäufer einsichtig und wir haben und auf einen Preiserlaß über 5.000€ geeinigt statt 10.000€ die mir zugestanden hätten.
Danke für deine Erfahrung!
Habe ein schlechtes Gefühl bezüglich Anwalt.. zum einen war ich nie bei einem Anwalt und kenne mich da null aus und zum anderen habe ich das Gefühl einfach Pech zu haben und damit leben zu müssen.. auch wenn wir uns natürlich im Recht sehen bezüglich den falschen Angaben.
Uns wurde auch zugesichert das die Heizung vor wenigen ihren umgestellt wurde und wir die nächsten Jahre nichts befürchten müssen - heute bei der Versammlung wurden wir aufgeklärt das gar nichts gemacht wurde und man jährlich damit rechnen muss das sie ausgetauscht werden muss.
Mir tut das echt leid, daß ihr so viele Nachteile habt.
Der Gang zum Anwalt könnte eine Lösung sein, aber wer null Ahnung hat und einen dummen unfähigen Anwalt erwischt zahlt dann auch tausende Euros dafür daß man keinen Erfolg hat. Vielleicht wäre Haus und Grund eine günstigere Lösung. Die beraten Eigentümer für eine Jahresgebühr über 85€ rechtlich und das so oft Du willst.
Genau und laut Verkäufer und Makler wäre das alles schon abgesprochen gewesen und die Fenster werden von der Gemeinschaft bezahlt. Jetzt stehen wir ohne Fenster dar und die Gemeinschaft sieht keinen Bedarf im Austausch.
Bei der wand wurde uns auch schon gesagt es gäbe dennoch Möglichkeiten, aber mit ,leicht‘ hat es ja dann nichts zu tun..
Da ich gerade schon hier bin und du einen Anwalt empfiehlst: Ist das Ratsuchen kostenfrei und erst bei einem Prozess kostet es Geld? Und wäre der Notar da schon ein passender Ansprechpartner oder ein ganz neuer Anwalt?