Vertrag über Nachmieter, Gültigkeit und Rücktrittsmöglichkeiten?

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Mietverträge werden in D mit dem Vermieter geschlossen. Alles andere hat keine Gültigkeit. Und kein Vermieter ist gezwungen einen vom Mieter ausgesuchten Nachmieter zu akzeptieren.

Nach meiner Kenntnis läuft das Ganze wie folgt ab. Einen Mietvertrag kann man nur mit der vereinbarten Kündigungsfrist beenden. Das bedeutet u.U., daß man als Mieter für bis zu drei Monate Miete für eine Wohnung zahlen muß, obwohl man schon ausgezogen ist. Von seiten des Vermieters gesteht man Mietern zu, den Vertrag auch vor Fristablauf zu beenden, wenn ein Nachmieter gefunden wird. Teilweise bieten Vermieter dabei auch Hilfe an. Wohnungsgesellschaften können das z.B. tun, indem sie solche Wohnungen auch sofort in ihr online-Angebot aufnehmen. In jedem Fall kommt dann ein neuer Mietvertrag nur mit dem Vermieter zustande. Der Vormieter hat damit nur dann zu tun, wenn er den Nachmieter selbst findet und ihn seinem Vermieter vorschlägt. Der kann diesen Nachmieter aber auch ablehnen. Aus diesem Grund hat der Vertrag, den Du mit ihm abgeschlossen hast, keine rechtliche Bindung. Er ist nicht der Vermieter und kann Dir daher die Wohnung auch nicht überlassen. Und Du kannst nicht einziehen, wenn Du keinen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hast. Unbeachtlich ist dabei auch die Frage der Miete, die er ja ohnehin nicht entscheidet. Auch das ist ausschließlich Sache des Vermieters. Dieser Vertrag ist mit und ohne Angaben zur Miete Unsinn.

Es wurde kein Mietvertrag geschlossen. Es wurde ein Nachmietervertrag geschlossen in dem ich versichere, das ich die Whg. übernehme ab besagtem Datum. Damit der jetzige Mieter nicht am Ende ohne Nachmieter da steht. Den Mietvertrag schliesse ich später mit dem Vermieter.

der Vertrag muss 3 Monate später schriftlich nachgereicht werden. (mit 3 Monate bin ich mir nicht ganz sicher). Der Mietzins ergibt sich aus dem durchschnittlichen Mietzins auf dem Markt

wenn dann schleisst du einen mietvertag mit dem vermieter.

der jetzige mieter hat keinerlei recht einen vertag mit dir zu machen.

woher willst du wissen, das die person überhaupt dort wohnt?